Presserat rügt «Basler Zeitung»

  17.08.2018 Nordwestschweiz

Der Presserat hiess eine Beschwerde gegen die BaZ teilweise gut. Die Basler Zeitung hätte nicht schreiben dürfen, der Historiker Georg Kreis habe den Fall unter den Teppich gekehrt, bzw. verschwiegen. Sie hätte feststellen können, Kreis habe den Fall nicht erwähnt. Und sie hätte Kreis zu seinen Motiven befragen müssen. Wenn er bis zum Redaktionsschluss nicht erreichbar war, so hätte die BaZ ihre Bemühungen, eine Stellungnahme zu erhalten, im Artikel dokumentieren sollen. (nfz)


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