Keine Kandidaten für freien Gemeinderatssitz gemeldet

  10.08.2018 Bözen

Für die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates Bözen für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 sind innerhalb der gesetzlichen Frist keine Wahlvorschläge eingegangen.
Gemeinderatswahlen sind gemäss § 30b GPR von der Nachmeldefrist ausgeschlossen. Eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt. Diese wird durchgeführt am 23. September. Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Diese werden den Stimmberechtigten vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekannt gegeben. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann. (mgt)


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