Feuerverbot im Wald

  17.08.2018 Aargau

Die Niederschläge in den letzten Tagen haben zu einer leichten Entspannung ausserhalb des Waldes geführt. Der Waldboden ist aber weiterhin ausgetrocknet. Aus diesem Grund bleibt die Gefahrenstufe 5 von 5 (sehr grosse Waldbrandgefahr) bestehen. Damit einher geht auch das weiterhin geltende Feuerverbot in Wäldern und im Abstand von 200 Metern zu Waldrändern. Dieses Verbot gilt auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern. Für kontrollierte Grillfeuer (befestigte Feuerstellen, Kohlegrills, Pizzaöfen und so weiter) gilt bei Einhaltung des Mindestabstands vom Waldrand das Feuerverbot nicht mehr. Dennoch ist auch hier Vorsicht geboten. Bei Wind ist wegen des möglichen Funkenflugs auf das Feuern zu verzichten. Das Abbrennen von Feuerwerk ist nur mit Bewilligung der Gemeinde und mit entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen möglich. (nfz)


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote