Rheinfelden Solar Unvorteilhaftes Angebot?

  26.07.2018 Leserbriefe

Mit meinem Leserbrief vom 10. Juli, habe ich die Frage nach dem Grund für den zögerlichen Start von «Rheinfelden Solar» aufgeworfen: Ist es Verunsicherung oder Überforderung des Konsumenten? Oder wird das Projekt aus ökonomischer Sicht gar als unvorteilhaft beurteilt? In der Zwischenzeit wurde ich vom Projektverantwortlichen des AEW kontaktiert, welcher sich meinen Fragen gestellt hat. Zudem habe ich selber noch weiter recherchiert.

Was ich in Erfahrung brachte, kann ich wie folgt auf den Punkt bringen:
– Bei diesem Projekt geht es nicht darum, Atomstrom durch Solarstrom zu ersetzen. Denn selbst das günstigste Produkt des AEW für Haushaltstrom beinhaltet ausschliesslich Strom aus Wasserkraft.
– Für Hausbesitzer (Ein- oder Mehrfamilienhaus) soll eine eigene Solaranlage in der Regel wirtschaftlicher sein (insbesondere mit Eigenstromverbrauch) als eine Projektbeteiligung. Allerdings nur, wenn davon auszugehen ist, dass die Liegenschaft länger als 20 Jahre erhalten bleibt.
– Eine Informationsbeschaffung zur Wirtschaftlichkeit von privaten Solaranlagen gestaltet sich schwierig. Oft wird nicht klar, was bei den angeführten Preisen für Solarstrom in welchem Umfang berücksichtigt wurde: Subventionen, Steuerersparnis, Zins, Höhe der Einspeisevergütung, Eigenverbrauch und Unterhaltskosten.
– Der bei «Rheinfelden Solar» offerierte Fixpreis von 10.8 Rappen pro kWh Solarstrom erscheint mir aufgrund eines Vergleichs mit Gemeinschaftsprojekten von anderen Energieanbietern im Kanton plausibel. Zu beachten ist, dass die Stadt keine Dachmiete verlangt, was eine Vergünstigung um zwei Rappen pro kWh bringt. Es gäbe aber auch noch andere interessante Modelle für Gemeinschaftsanlagen.
– Der eigentliche Strompreis beträgt deutlich weniger als die Hälfte der für den Strombezug anfallenden Kosten. Ersetzt werden kann zudem nur der Strombezug für die «Arbeit Zone 1». Bei unserem Stromverbrauch habe ich bei maximal möglicher Projektbeteiligung einen betragsmässig verkraftbaren Aufschlag von 12 Prozent auf die gesamten Strombezugskosten errechnet (Basis 2017). Aufgrund der höheren Strom- und Stromnebenkosten im 2018 würde der Aufpreis bereits darunter liegen.
– Ich erwarte eher steigende Strompreise (ein Glaubenskrieg). Letzteres dürfte nebst der Nachfrageentwicklung davon abhängen, welche Energiequellen für den Ersatz des Atomstromes zum Einsatz kommen werden (eine spannende, hochpolitische Frage).
– Bei einem Wegzug kann die Beteiligung zum Zeitwert zurückgegeben werden (ohne Einschlag von 20 Prozent; die gegenteilige Information der Initianten widersprach dem Vertrag). Das Projekt ist somit auch für Jüngere interessant, bei welchen die Wohnsitzdauer meist ungewiss ist. Ob ein Todesfall gleich behandelt wird, ist offen.

Nach meinem nunmehrigen Verständnis reicht demnach ein bescheidenes Umweltbewusstsein aus, um eine Investition in «Rheinfelden Solar» oder gar den Erwerb einer eigenen Solaranlage in Betracht zu ziehen. Bei Letzterem stellt sich unter anderem aus ökonomischen Gründen noch die Frage nach dem Zeitpunkt.

Ich danke den Initianten für das Projekt, welches mich zu einer vertieften Auseinandersetzung mit den Themen Solarenergie und Energiepolitik generell motivierte.

MARKUS TROTTMANN, RHEINFELDEN


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