Rückerstattung der Transportkosten

  17.07.2018 Schupfart

Für den Zeitraum des Schuljahrs 2017/2018 werden 80 Prozent der Transportkosten des Jahresabonnements – für den Schulbesuch mit einem Schulweg über fünf Kilometer (Real- und Sekundarschule Mumpf sowie Bezirksschule Möhlin) – sowie 100 Prozent der Kosten für den Schulbesuch in Obermumpf (1. Klasse) von der Gemeinde zurückerstattet. Die entsprechenden Original-Quittungen, unter Angabe einer Bank- oder Postverbindung (IBAN-Nummer), sind bis 31. August 2018 bei der Abteilung Finanzen einzureichen. Nach unbenutztem Ablauf dieser Frist, verfällt der Rückerstattungsanspruch auf den Gemeindebeitrag. (mgt)


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