Moderner «Mitarbeiter» im Rebberg

  25.07.2018 Nordwestschweiz

Sprühdrohne hilft beim Pflanzenschutz

Die Abteilung Spezialkulturen zeigte den Bewirtschaftern von Reben in Aesch (BL) den Einsatz einer Sprühdrohne im Pflanzenschutz im Rebbau. Die Drohne kann in allen Lagen Pflanzenschutzmittel zielgenau und dosiert versprühen.

Rund 40 interessierte aus dem Rebbau der Kantone beider Basel und Solothurn nahmen am Freitag an der Demonstration einer Sprühdrohne teil. Auf dem Betrieb von Monika Fanti in der Aescher Klus wurde das Gerät von Spezialisten der Firma Agrair vorgestellt. Um einen Rebberg befliegen zu können, muss die Parzelle eingemessen werden, was fünf bis zehn Minuten dauert. Im Vollautomatik-Modus befliegt die Drohne danach selbständig das eingemessene Feld. Vorwärtsgeschwindigkeit, Sprühvolumen und Flughöhe wird durch die elektronischen Sensoren gemessen und durch die Flugelektronik geregelt. Der Pilot kann jederzeit manuell in die Flugsteuerung eingreifen, beispielsweise um Hindernissen auszuweichen. Die Drohne hat einen Durchmesser von 1,5 Meter und verfügt über vier Sprühdrüsen. Die Arbeitsgeschwindigkeit ist abhängig von der Sprühmenge und den geographischen Gegebenheiten. Im Schnitt kann eine Drohne eine Fläche von einer Hektare in einer Stunde besprühen. Das Fassungsvermögen beträgt zehn Liter, was zehn Landungen pro Hektare gleichkommt, um den Tank zu befüllen. Zudem muss nach zwei Flügen der Akku gewechselt werden. Muss der Tank aufgefüllt oder der Akku ersetzt werden, setzt die Drohne den Sprühvorgang automatisch genau dort fort, wo sie zuvor gestoppt hat.

Mit dem Einsatz einer Sprühdrohne können steile Rebberge auch nach Niederschlägen problemlos beflogen werden, wo der Einsatz eines Traktors noch heikel wäre. Weitere Vorteile einer Sprühdrohne: Das Spritzpersonal ist den Pflanzenschutzmitteln weniger ausgesetzt, keine Unfallgefahr für Personen und keine Bodenverdichtung.

Eine Sprühdrohne mit drei Akkus und Ladegerät kostet zirka 20 000 Franken. Die Drohne kann inklusive Pilot auch gemietet werden. Das Sprühen mit Drohnen ist im Moment noch generell bewilligungspflichtig. Die Zulassung für bewilligungsfreien Betrieb ist in Abklärung. (nfz)


Image Title

1/10

Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote