Genehmigung Teiländerung BNO

  19.07.2018 Zeiningen

Der Regierungsrat hat der Teiländerung der Bau- und Nutzungsordnung §§ 6 und 31 (Fassadenhöhe / Dachgeschoss) zwischenzeitlich genehmigt. Die Teiländerung Gewässerraum ist aufgrund einer Einsprache nach wie vor beim Regierungsrat hängig. Die neue/angepasste BNO ist auf der Webseite der Gemeinde Zeiningen aufgeschaltet. (mgt)


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