Genehmigung Teiländerung BNO
19.07.2018 ZeiningenDer Regierungsrat hat der Teiländerung der Bau- und Nutzungsordnung §§ 6 und 31 (Fassadenhöhe / Dachgeschoss) zwischenzeitlich genehmigt. Die Teiländerung Gewässerraum ist aufgrund einer Einsprache nach wie vor beim Regierungsrat hängig. Die neue/angepasste BNO ist auf der Webseite der Gemeinde Zeiningen aufgeschaltet. (mgt)