Zaun beim Mühleweiher ist in der Kompetenz des Gemeinderates

  16.06.2018 Kaisten

Susanne Hörth

Die Kaister Einwohner hatten an ihrer Gemeindeversammlung von Freitagabend vor allem über revidierte Reglemente zu befinden. Ohne Wortmeldungen passierten die Erschliessungsreglemente (Wasser, Abwasser, Finanzierung der Erschliessungsanlagen), das Strassenreglement sowie das Friedhof- und Bestattungsreglement die Versammlung. Bei Letzterem wurden die bestehenden Reglemente von Kaisten und Ortsteil Ittenthal zusammengeführt. Damit die unterschiedlichen Gestaltungen der beiden Friedhöfe beibehalten werden können, sind dem Reglement zwei entsprechende Anhänge beigefügt. Genehmigt wurde auch die Revision des Einsatzkostentarifs beim Feuerwehrreglement. Nach kurzen Wortmeldungen mit Anregungen wurden auch die Reglemente und Richtlinien zur familienergänzenden Kinderbetreuung gut geheissen.

Auch alle anderen Sachgeschäfte (Protokoll, Rechnung, Kreditabrechnungen) fanden die grosse Zustimmung der Versammlung.

 

Überweisungsantrag abgelehnt

Unter Verschiedenen stellte ein Versammlungsteilnehmer den Überweisungsantrag, die vom Gemeinderat beschlossene Einzäunung des Mühleweihers als Traktandum an der nächsten Gemeindeversammlung zu bringen. Die Gemeindeversammlung soll über den Zaunbau entscheiden können. Dem Antragsteller ging es darum, dass «Panorama Mühleweiher» als idyllischer Naherholungsort ohne Zaun erhalten zu können. Der Zaun wurde von besorgten Eltern, deren Kinder den Weg am Weiher vorbei Richtung Kindergarten und Schule benützen, verlangt worden (die NFZ berichtete). «Es wird darüber keine Abstimmung geben», so Gemeindeammann Arpad Major und wies den Antrag am Freitagabend mit der Begründung ab, dass dies nicht in der Kompetenz der Gemeindeversammlung, sondern in jener des Gemeinderates liege. Eine Einspracheverhandlung während der Bauauflage habe stattgefunden. 


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