Stellenmeldepflicht für 19 Berufsarten

  28.06.2018 Aargau, Gewerbe

Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative

Per 1. Juli 2018 müssen Betriebe ihre offenen Stellen bei den Regionalen Arbeitsvermittlungsstellen (RAV) melden, wenn die Arbeitslosenquote in einer Berufsart bei acht Prozent oder höher liegt. Die Aargauer RAV und die Pforte Arbeitsmarkt sind für die Stellenmeldepflicht gerüstet.

Mit der ab Anfang Juli geltenden Stellenmeldepflicht wird die Masseneinwanderungsinitiative umgesetzt. Der neu geschaffene Artikel 121a der Bundesverfassung verlangt, dass die Schweiz die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig steuert. Betriebe sollen weniger ausländische Arbeitskräfte in die Schweiz holen und dafür das inländische Arbeitskräftepotenzial besser nutzen.

Passende Dossiers innert drei Tagen
Unternehmen, wozu auch Personalvermittlungsunternehmen gehören, müssen offene Stellen in Berufen mit einer Arbeitslosigkeit von mindestens acht Prozent den RAVs melden. Auf www.arbeit.swiss kann abgefragt werden, ob eine Berufsart betroffen ist oder nicht. In der Gastronomie, der Logistik, der Bauwirtschaft und dem Marketing sind viele Berufe meldepflichtig. Aktuell gilt die Stellenmeldepflicht für 19 Berufsarten. Stellen können online, per Mail, telefonisch oder persönlich gemeldet werden. Das RAV teilt den Unternehmen innert drei Arbeitstagen nach Publikation der Stellenmeldung mit, ob passende Dossiers vorhanden sind. Ist dies der Fall, muss der Arbeitgeber die erhaltenen Dossiers prüfen und dem RAV mitteilen, wen er zu einem Bewerbungsgespräch oder zu einer Eignungsabklärung eingeladen hat und ob eine Anstellung erfolgt ist.

Informationsvorsprung für inländische Arbeitskräfte
Zudem sind die gemeldeten Stellen während einer Frist von fünf Tagen ab Publikation nur denjenigen Stellensuchenden zugänglich, die auf dem RAV gemeldet sind. So erhalten diese einen Informationsvorsprung. Erst nach Ablauf der Frist darf der Arbeitgeber die Stelle öffentlich publizieren. Beim Amt für Wirtschaft und Arbeit ist Isabelle Wyss, Leiterin Arbeitsmarktliche Integration, zuständig für die Stellenmeldepflicht. Sie sieht darin grosse Chancen: «Wir können mehr Stellensuchenden Arbeit vermitteln und gleichzeitig die Unternehmen unterstützen.» Die Aargauer RAV und die Pforte Arbeitsmarkt haben dazu personelle Verstärkung erhalten, so dass den Unternehmen passende Vorschläge in kurzer Zeit gemacht werden können. Die RAVs vermitteln bereits seit mehreren Jahren Stellensuchende an Unternehmen. Isabelle Wyss erklärt: «In den letzten Jahren haben wir auf den RAVs eine professionelle Arbeitgeberberatung aufgebaut, die uns jetzt zu Gute kommt.»

Ab 1. Januar 2020 wird der Schwellenwert für die Stellenmeldepflicht auf fünf Prozent herabgesetzt.

Mehr Informationen zur Stellenmeldepflicht sind auf www.arbeit. swiss zu finden. Stellen können dort direkt im sogenannten Job-Room gemeldet werden. Wer das zuständige RAV sucht, findet es unter www.ag.ch/ stellenmeldepflicht. (mgt)

www.arbeit.swiss


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