Mühleweiher-Zaun beschäftigt Kanton

  26.06.2018 Kaisten

Kaister reicht Beschwerde ein

An der Kaister Gemeindeversammlung vom 15. Juni hatte Anton Schnetzler unter «Verschiedenes» den Überweisungsantrag gestellt, den Zaun um den Mühleweiher an der nächsten Gemeindeversammlung zu traktandieren. Damit sollten die Stimmberechtigten über den umstrittenen Zaun abstimmen können (die NFZ berichtete). Der Gemeinderat nahm den Antrag mit der Bemerkung, dies falle nicht in die Kompetenz der Gemeindeversammlung, sondern in jene des Gemeinderates, nicht entgegen. Der Antragsteller zeigte sich enttäuscht und kündete eine Nachfrage beim Regierungsrat an.

Zwischenzeitlich hat Anton Schnetzler eine Beschwerde beim Regierungsrat eingereicht. Das wird auch von Michael Frank vom Rechtsdienst beim Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau bestätigt. «Die Beschwerde ist bei uns eingegangen und wir haben sie dem Gemeinderat zur Vernehmlassung zugestellt. Insoweit kann ich zum konkreten Sachverhalt mangels Angaben der Gemeinde noch nichts sagen.»

Er führt weiter aus, dass grundsätzlich eine Gemeindeversammlung nur über Sachgeschäfte beschliesst, welche in ihre Zuständigkeit fallen. So können beispielsweise über Baugesuche nicht an der Gemeindeversammlung entschieden werden, weil der Gemeinderat Baubewilligungsbehörde ist. «Wird unter Verschiedenes ein Vorschlag für ein neues Traktandum gemacht und der Gemeinderat ist der Auffassung, dass der Gegenstand nicht in die Zuständigkeit der Gemeindeversammlung fällt, dann ist über den Antrag keine Abstimmung durchzuführen.»

Sollte die Beschwerde von Anton Schnetzler beim Kanton gutgeheissen werden, kann dieser den Gemeinderat beauftragen den Überweisungsantrag zu traktandieren. Dann würde über diesen entschieden, nicht aber über das eigentliche Sachgeschäft: den Bau eines Zauns um den Mühleweiher.

Gleich verhält es sich auch bei einer Initiative, erklärt Michael Frank. «Auch diese setzt voraus, dass ein Gegenstand in die Kompetenz der Gemeindeversammlung fällt. Wenn man also Unterschriften sammelt und diese dem Gemeinderat abgibt, kann dieser die Initiative aus dem gleichen Grund für ungültig erklären.» Er führt weiter aus, dass eine Urnenabstimmung immer einen materiellen Entscheid an der Gemeindeversammlung voraussetzt. «Dies steht hier nicht zur Diskussion. Vorläufig geht es nur um die Frage, ob etwas auf die Traktandenliste gesetzt werden kann. Hätte man über den Antrag Schnetzler abgestimmt, wäre dieser Beschluss nicht referendumsfähig gewesen.» (sh)


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