Gibt es Geld zurück von der AGV?

  28.06.2018 Politik, Aargau

Bericht aus dem Grossen Rat

Die Rechnung der Aargauischen Gebäudeversicherung schliesst mit einem Überschuss von 40 Millionen Franken. Im August wird entschieden, ob die Prämienzahler etwas davon erhalten. Die Gleichbehandlung der Schüler von Privatschulen beim Mittelschulübertritt wurde abgelehnt.

Begonnen hat die letzte Sitzung vor den Sommerferien mit einer Interpellation der Fraktion der Grünen und mit der zweiten Beratung des Landwirtschaftsgesetzes. Mit der Teilrevision wird das Gesetz an die Agrarpolitik des Bundes angepasst, auch wurde eine Erleichterung für den Bau von Bewässerungsanlagen in die Vorlage aufgenommen. Mit 119:0 fiel die Abstimmung einstimmig aus.

Das Geschäft 18.86 nahm mehr Zeit in Anspruch. Jahresbericht und Jahresrechnung 2017 der Aargauischen Kantonalbank; Gewinnablieferung an den Kanton; Entlastung der Mitglieder des Bankrats. Mit 146 Millionen Franken erzielte die AKB den zweithöchsten Gewinn ihrer Geschichte. Die AKB soll dem Kanton 96 Millionen Franken ausschütten. Aufgrund des Rücktritts des Direktionspräsidenten am 12. Juni 2018 und der Bekanntgabe des neuen Direktionspräsidenten durch den Bankrat, verlangten die Mitglieder der Kommission VWA eine kurzfristig angesetzte Sitzung. Die Kommission wurde im Detail über die Ereignisse der letzten Monate, Wochen und Tage orientiert. Sowohl die Gewinnablieferung als auch die Jahresabrechnung wurden einstimmig genehmigt. Dem Bankrat wurde mit 119 zu einer Stimme Décharge erteilt.

Im weiteren Verlauf der Stitzung stand der Jahresbericht der Aargauischen Gebäudeversicherung auf dem Programm. Das Betriebsergebnis schliesst für das Jahr 2017 mit einem Überschuss von 40,9 Millionen Franken ab. Insgesamt richtet die AGV für das Geschäftsjahr 2017 dem Kanton 2,26 Millionen Franken aus. Die Entscheidung, ob die AGV eine Prämienüberschussbeteiligung aufgrund der guten Ergebnisse im Vorjahr an die Prämienzahler ausrichten kann, wird im August gefällt. Der Geschäftsbericht wird mit 114 zu 0 Stimmen genehmigt.

Beim letzten Traktandum ging es um eine Motion betreffend Möglichkeit zur Gleichbehandlung der Schülerinnen und Schüler von bewilligten Privatschulen beim Mittelschulübertritt. Es gehe darum, dass alle Schüler dieselben Chancen erhalten, so die Befürworter. Gegner der Motion erläuterten, es komme vor, dass Eltern ihre Kinder an eine Privatschule schicken, um nachher in die Bezirksschule zu kommen. Die Motion wurde in ein Postulat umgewandelt, welches aber trotzdem mit 70 zu 55 Stimmen abgelehnt wurde.

Sechs der sieben Grossräte aus dem Bezirk Laufenburg reichten eine Interpellation zum Gesundheitszentrum Fricktal ein. Darin geht es um die Besitzverhältnisse, die Strukturen, die Verantwortlichkeiten, das Bewilligungsverfahren und darum, wie der Standort Laufenburg gestärkt werden kann.

Eine weitere Interpellation reichten die Grossräte Tanja Primaut-Suter und Christoph Riner zum Thema Notfallplatzierungen ein. Bereits 2017 wurde eine Interpellation zu sehr hohen Kosten bezüglich Notfallplatzierung und Aufenthalt in Wohngruppen eingereicht. Die Regierung versprach Überprüfung von Möglichkeiten zu Kostenreduktionen. Die Interpellation verlangt nun Auskunft über erzielte Kostenreduktionen.


KOMMENTAR
«Zämehebe im Fricktal»

Mit 17 Grossrätinnen und Grossräte stellt das Fricktal nur etwas über zwölf Prozent aller Grossrätinnen und Grossräte des Kantons Aargau. Vielleicht gerade deswegen arbeiten die Grossrätinnen und Grossräte über die Parteigrenzen gut zusammen, wenn es darum geht, Fricktaler Anliegen in Aarau zu vertreten und die beste Lösung für das Fricktal zu erzielen (zum Beispiel TNW, Halbstundentakt). Das Fricktal ist dann stark, wenn es möglichst geeint auftritt und möglichst alle am gleichen Strick ziehen. Es ist wichtig und ich hoffe und bin zuversichtlich, dass dies auch in Zukunft so sein wird, sei es bei Positionen zur Gesundheitsversorgung (Gesundheitszentrum Fricktal), Berufsbildungszentrum Fricktal und weiteren anstehenden «Fricktaler Themen».

CHRISTOPH RINER, GROSSRAT SVP, ZEIHEN


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