Fragen zum Fortbestand

  26.06.2018 Laufenburg

Petition und Interpellation zum Spital Laufenburg

Ein erster Wegweiser für das Spital Laufenburg ist gefallen. Die GZF-Leitung hat sich für die Weiterverfolgung des Szenario1 entschieden. Offene Fragen bleiben, sind Politiker überzeugt und gelangen mit einer Interpellation an den Kanton.

Grosses Interesse an einer guten, regionalen Versorgung im Gesundheitswesen hat der Planungsverband Fricktal Regio. Wie diese erreicht wird, so Repla-Präsident Christian Fricker, sei Sache des Kantons und des GZFs. «Wir setzen uns für die Notfallbetreuung, Pflege und Betreuung insbesondere im Alter ein.» Mit Szenario 1 werde die Chirurgie in Rheinfelden konzentriert. «In diesem Gebiet ist Professionalität sehr wichtig und erfordert genügend Ressourcen. Somit erachte ich persönlich diese Konzentration und den Weggang in Laufenburg als für das Fricktal nicht von vitaler Bedeutung.» Eine hohe Bedeutung hingegen komme einem Verbleib des Akutspitals, der stationären Medizin und dem Pflegeheim zu. Fricker betont ebenfalls: «Ein wichtiger Aspekt ist auch, dass die Versorgung der Bevölkerung mit Allgemeinpraktikern / Hausärzten flächendeckend gewährleistet ist. Dazu kann ein Regionalspital wie Laufenburg einen guten Beitrag leisten und es ist zu hoffen, dass es diese Chance gut nützt.» Er ist überzeugt, dass die breit aufgestellte GZF-Leitung sich um Lösungen im Interesse des gesamten Fricktals bemühen wird.

Petition und Interpellation
Innert kurzer Zeit sind bei einer von einem überparteilichen Komitee zum Erhalt des Spitals Laufenburg lancierten Petition über 2150 Unterschriften zusammengekommen. Die Petition soll am kommenden Donnerstag der GZF-Geschäftsleitung übergeben werden. Rolf Schmid, Sprecher des Komitees, erklärt, dass man über den Richtungsentscheid der Geschäftsleitung erfreut sei. Damit scheine der Erhalt der Akut- und Notfallstation als Entlastung für die Hausärzte gesichert. «Es bleiben jedoch weitere Fragen rund um die ökonomische Situation und den mittel- und langfristigen Fortbestand. Hier braucht es auch noch mehr Zusammenarbeit von allen involvierten Organisationen inklusive der Politik.» Er geht damit auch auf die heute Dienstag von sechs Fricktaler Grossräten beim Regierungsrat eingereichte Interpellation ein. Das Komitee warte nun interessiert auf die Antworten des Regierungsrates (Fragekatalog siehe separater Kasten).

Die Interpellation greift unter anderem auch die Frage nach den Leistungsvereinbarungen auf. Ab 2020 muss das Gesundheitszentrum Fricktal für seine beiden Standorte in Laufenburg und Rheinfelden je eine separate Leistungsvereinbarung vorweisen Das bedeutet eine zusätzliche Hürde für das GZF. Hier hoffte am letzten Donnerstagabend auch der Laufenburger Vizeammann Meinrad Schraner, dass unter anderem auch der GZF-Förderverein mit seinen rund 800 Mitgliedern etwas bewirken könne. Die Hoffnung, dass der Kanton für das GZF eine Sonderbewilligung und damit nur eine Leistungsvereinbarung erteilen könnte, wurde aus der Versammlung ebenfalls formuliert. (sh)


Fragen an den Regierungsrat

Sechs Grossräte (aus SP, CVP, FDP und SVP) aus dem oberen Fricktal reichen eine Interpellation ein. Für eine klarere Übersicht und mehr Transparenz möchten sie Antworten auf die folgenden Fragen:

1. Wir sind mit widersprüchlichen Aussagen betreffend Kompetenz und Verantwortlichkeit von Entscheidungen konfrontiert. Wie sieht im ganzen Prozess die Rolle des GZF aus und wie die des DGS?

2. Wie sind die Besitzverhältnisse, bzw. Eigentumsverhältnisse aufgebaut und welche Rolle spielt darin das DGS? Wie sind die heutigen Strukturen entstanden? Sofern die Spitalliegenschaften im Besitz einer ausgelagerten Organisation sind, interessieren uns auch hier die Eigentumsverhältnisse.

3. Wie beurteilt das DGS die Besitzverhältnisse, die Strukturen und die Verteilung der Verantwortlichkeiten des GZF?

4. Was ist der Unterschied zwischen einer Betriebsbewilligung und einem Leistungsauftrag?

5. Aufgrund verschiedener Informationen, scheint es definitiv ab 2020 nicht mehr einen Leistungsauftrag für das ganze GZF mit zwei Standorten zu geben. Bedeutet das das «Aus» für Laufenburg? Ist es realistisch, dass beide Standorte einen Leistungsauftrag erhalten?

6. Wie sieht das Bewilligungsverfahren aus?

7. Wie wurde die Spitalliste erarbeitet? Wer war beteiligt?

8. Wie steht der Kanton zum Standort Laufenburg?

9. Der Kanton spricht im Zusammenhang mit der Spitalplanung von einem integrierten Versorgungssystem. Was könnte das für den Standort Laufenburg bedeuten?

10. Versorgungsverbände, Kooperationen, neue Konzepte zur strategischen Ausrichtung,…. Dies sind wichtige Begriffe für eine Neugestaltung der Spitallandschaft. Welches Profil kann sich der Kanton für den Standort Laufenburg vorstellen?

11. Wir haben im Bezirk Laufenburg zu wenige Hausärzte. Der Notfall in Laufenburg entlastet die Situation, insbesondere am Abend und an den Wochenenden. Wie beurteilt der Kanton die Situation? Was hiesse eine Redimensionierung für den Notfall? Wie könnte die Notfallversorgung am Standort Laufenburg gewährleistet bleiben?

12. Wie kann der Standort Laufenburg gestärkt werden? Gibt es Beispiele in – oder ausserhalb unseres Kantons, wo vergleichbare Situationen herrschten und gute Lösungen gefunden wurden?


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