Dritter Eisenbahn-Juradurchstich bleibt dringlich

  21.06.2018 Aargau, Politik

Bericht aus dem Grossen Rat

Die Dringlichkeit für die Planung eines dritten Eisenbahn-Juradurchstichs bleibt erhalten. Der Grosse Rat hat eine Motion von Roland Agustoni; entgegen dem Antrag der Regierung, nicht abgeschrieben. Die Rechnung 2017 schliesst mit einem Überschuss von 119 Millionen Franken; erfreulich ist dies nur auf den ersten Blick.

Die Traktandenliste für die Nachmittagssitzung vom Dienstag war mit 22 Punkten reichlich befrachtet. So erstaunt es nicht, dass vier Geschäfte auf die nächste Sitzung verschoben wurden. Hauptpunkt der Sitzung war die Abnahme der Jahresrechnung 2017. Dass dabei ein Ertragsüberschuss von 119 Millionen Franken ausgewiesen werden konnte, wurde grundsätzlich von allen Fraktionen positiv beurteilt, auch wenn dieser Überschuss aus ausserordentlichen Erträgen aus sogenannten Sondereffekten entstanden ist.

Über die Verwendung dieses Gewinns war sich der Rat nicht einig. Letztlich wurde der Antrag der Regierung und der Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF), den Gewinn der Ausgleichsreserve zuzuweisen, jedoch mit 73 zu 41 Stimmen angenommen. Somit stehen diese Mittel zur Deckung allfälliger Verluste im laufenden oder in späteren Jahren zur Verfügung.

Die Gesamtrechnung wurde schliesslich von einer sehr grossen Mehrheit gegen eine einzige Gegenstimme angenommen. Bei den zur Abschreibung beziehungsweise zur Aufrechterhaltung beantragten Motionen und Postulaten kam es zu einer erfreulichen Unterstützung von Fricktaler Interessen durch den Grossen Rat. So wurde entgegen dem Antrag der Regierung die Motion von Roland Agustoni aus dem Jahre 2012 mit 81 zu 35 Stimmen nicht abgeschrieben. Damit bleibt die Dringlichkeit für die Planung eines dritten Eisenbahn-Juradurchstichs erhalten. So könnte eine deutliche Entlastung der Bözberglinie vorab für den Güterverkehr erreicht werden.
Weiter musste der Grosse Rat über fünf Verpflichtungskredite beziehungsweise Zusatzkredite für das Jahr 2018 entscheiden. Diese waren allesamt unbestritten und wurden kommentarlos genehmigt.

Emotionen weckte die Frage, ob der Kanton Aargau die «Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor» unterzeichnen soll. Zwar waren sich alle einig, dass der Kanton die Grundsätze der Carta lebt und umsetzt. Uneinig war man sich jedoch, ob es nötig ist, dies durch eine externe Firma für 20 000 Franken periodisch überprüfen zu lassen, was eine der Bedingungen der Charta ist. So kam es nach längeren Wortmeldungen zur ersten Abstimmung mit Stichentscheid durch den Grossratspräsidenten: Das Geschäft wurde mit 57 zu 57 Stimmen angenommen.

Verhaltene Freude über den Jahresabschluss
Die Rechnung des Kantons schliesst das Jahr 2017 mit einem Überschuss von 119 Millionen Franken ab. Die Freude währt jedoch nur kurz, wenn man die Ursachen der Abweichung genauer anschaut. Die Budgetabweichung resultiert zur Hälfte aus höheren Einnahmen aus der Verrechnungssteuer, welche nicht als nachhaltig betrachtet werden können. Ausserdem schütteten die Nationalbank sowie die Aargauer Kantonalbank letztes Jahr insgesamt 17 Millionen Franken mehr aus als geplant. Effekte, auf die in den Folgejahren nicht gezählt werden kann. Vielmehr besteht nach wie vor eine strukturelle Finanzierungslücke von 200 Millionen Franken pro Jahr.

Die Dringlichkeit der vom Regierungsrat eingeleiteten 16 Reformmodule wird uns unter anderem durch die ungebremst steigenden Gesundheitskosten vor Augen geführt. Diese sollen eine Entlastung von bis zu 80 Millionen Franken pro Jahr bringen. Kann das Wachstum der Gesundheitskosten nicht rasch nachhaltig gebremst werden, so lösen sich alle übrigen Bemühungen um die Verbesserung der Kantonsfinanzen in Luft auf. Leider kann man nicht jedes Jahr mit ausserordentlichen Einnahmen rechnen.


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