Überweisungsantrag nicht entgegen genommen

  19.06.2018 Kaisten

Zaun um den Mühleweiher ist in der Kompetenz des Gemeinderates

Ein unter «Verschiedenes» gestellter Überweisungsantrag wurde vom Kaister Gemeinderat abgelehnt. Der Votant wollte, dass der Zaunbau beim Mühleweiher an der nächsten «Gmeind» traktandiert wird, damit die Stimmbevölkerung darüber entscheiden kann.

Susanne Hörth

Spannend wurde es an der Gemeindeversammlung in Kaisten erst unter dem Traktandum Verschiedenes. Zuvor hiess der Souverän (95 von 1813 Stimmberechtigte waren anwesend) alle revidierten Reglemente, die Rechnung 2017 und mehrere Kreditabrechnungen gut.

Vor einem Jahr verlangten besorgte Eltern einen Zaun um den Mühleweiher. Dies, weil der Kindergartenund Schulweg direkt an dem offenen Gewässer vorbeiführt. Daraufhin wurde mit den Arbeiten des 1,30 hohen Zauns begonnen. Sie mussten unterbrochen werden, weil ein entsprechendes Baugesuch fehlte. Die Bewilligung wurde mittlerweile erteilt, die verschiedenen Einsprachen behandelt. Gitter und Tor sind noch nicht montiert, auch nach einem Jahr stehen lediglich die einbetonierten Zaunpfosten. An der Gemeindeversammlung stellte ein Anwesender den Überweisenantrag, den Zaunbau für die nächste Gemeindeversammlung zu traktandieren, damit das Stimmvolk über den umstrittenen Hag entscheiden kann (die NFZ berichtete). «Es wird darüber keine Abstimmung geben», so Gemeindeammann Arpad Major und wies den Antrag mit der Begründung ab, dass dies nicht in der Kompetenz der Gemeindeversammlung, sondern in jener des Gemeinderates liege. An der Art und Weise dieser Ablehnung stört sich ein Votant. Die Frage, was den von Seiten Bevölkerung in Sachen Weiher-Zaun unternommen werden kann, blieb unbeantwortet. Der Antragssteller zeigte sich sehr enttäuscht über das Verhalten des Gemeinderates und erkärte, dass er Rat beim aargauischen Baudepartement einholen und eventuell auch eine Unterschriftensammlung starten werde.

Ebenfalls unter «Verschiedenes» erklärte Gemeindeammann Arpad Major, dass betreffend der Gemeindeliegenschaften (die NFZ berichtete) beschlossen wurde, auf den Verkauf der beiden Häuser an der Schulstrasse 8 und 10 zu verzichten. An der Prüfung, das ehemalige Schulhaus Stalden im Ortsteil Ittenthal als Asylbewerberzukunft zu nutzen, werde aber festgehalten.


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