Über die Pflege der letzten Ruhestätte

  23.02.2018 Zeiningen

Hinweis zur Grabbepflanzung in Zeiningen.

Das Friedhofsreglement gibt die Richtung vor. Doch ruft die Gemeinde Zeiningen jetzt zusätzlich in Erinnerung, wie die Gräber von Angehörigen zu pflegen und unterhalten sind.

Ronny Wittenwiler

«Der Friedhof ist die letzte Ruhestätte unserer verstorbenen Einwohnerinnen und Einwohner. Es sollte ein würdevoller und gepflegter Ort sein.» Mit diesen Worten in seinen amtlichen Mitteilungen gelangte die Gemeinde Zeiningen vergangene Woche an ihre Einwohner. Der Grund: «Leider musste festgestellt werden, dass einige Grabbepflanzungen nicht oder ungenügend durch Angehörige gepflegt werden.» Grundsätzlich seien Angehörige in der Gestaltung frei, heisst es weiter. Störende Pflanzen – Bäume, gross werdende Sträucher etwa – seien jedoch nicht gestattet. Zudem seien Sträucher und Pflanzen, welche die Nachbargräber, Wege oder Anlagen beeinträchtigen oder die Namen der Verstorbenen auf den Grabmälern unerkennbar machen, zurückzuschneiden. Deshalb wartet die Gemeinde jetzt mit einem deutlichen, aber nicht minder höflichen Aufruf auf. «Wir bitten die Angehörigen, bis am 15. März besorgt zu sein, dass alle Sträucher und Pflanzen gemäss vorstehender Beschreibung zurückgeschnitten werden und die Gräber wieder gepflegt sind.»

Der Zeininger Friedhofsgärtner sagt gegenüber der NFZ, dass zu beanstandende Gräber weiterhin eher die Ausnahme seien. Aber es komme vor. Und womöglich öfters, als das früher der Fall gewesen war. Über mögliche Gründe spekulieren will er nicht, spricht aber davon, wie vor Jahren viele ältere Menschen, vor allem Frauen, sehr pflichtbewusst der Grabpflege nachgegangen seien. «Das hat in der Summe eher etwas abgegeben. Wenn man sich lange nicht um ein Grab kümmert, macht sich das schon bemerkbar.» In jüngerer Vergangenheit gab es in Zeiningen keinen solchen Hinweis zur Grabpflege mehr. Doch jetzt will man die nötige Pflege der letzten Ruhestätte wieder einmal in Erinnerung rufen.


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