Leserbrief - Die NAGRA, das Fricktal und der Atommüll

  29.01.2018 Zeihen, Leserbriefe

Vor 36 Jahren überraschte die «Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle» (NAGRA) die Öffentlichkeit: Sondierbohrung für ein atomares Endlager in Hornussen. Die privat organisierte «Interessengemeinschaft Pro Fricktal» beschäftigte sich intensiv mit den damals zugänglichen Dokumenten über die radioaktiven Abfälle und die Politik zur Nutzung der Atomkraft in der Schweiz. Die Ergebnisse und Folgerungen sind in der Broschüre «NAGRA angebohrt, Eine Analyse der Behauptungen» (1982) dokumentiert. Die Bohrung in Hornussen (im Fricktal) fand nicht statt. Gebohrt hat die NAGRA von 1983/84 in Riniken. Die Geologen suchten Granit und Gneis im kristallinen Grundgebirge als «Wirtgestein» für ein angeblich sicheres Endlager für den Schweizer Atommüll. In 1801 m Tiefe wurde die Bohrung (im unerwarteten Sand des Permokarbons) abgebrochen: Das gesuchte Grundgebirge liegt kilometertief unter dem Bözberg. 2017, 35 Jahre nach dem Versuch in Hornussen, stellt die NAGRA wieder Gesuche für Sondierbohrungen rund um den Bözberg. Neu ist der Opalinuston im Fokus der NAGRA, und das «Endlager» mutierte zum «Tiefenlager». Der Opalinuston galt 1982 als «Wirtgestein» für Atommüll als «bautechnisch» problematisch. Er wurde deshalb nicht gezielt in die Untersuchungen mit einbezogen. Wir haben uns entschlossen, die vergriffene Broschüre von 1982 nachzudrucken und der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Der damalige Verfasser, Herr Bruno Meier, Herznach, hat am 9. November 2016 freundlicherweise das Einverständnis für den Nachdruck erteilt. Ein Blick in die Broschüre bringt erstaunliche Erkenntnisse, Fakten und prophetische Weissagungen zu Tage. Längst kommt der Atommüll, der zur Aufbereitung ins Ausland verschickt wurde, vertragsgemäss (Broschüre S. 14 ff) wieder zurück ins Schweizer Zwischenlager ZWILAG (Würenlingen). Das Moratorium von 2006 stoppte auch diesen Weg: die «abgebrannten» Brennelemente aus den AKW landen direkt im ZWILAG. Die 1972 gegründete NAGRA, war bisher nicht in der Lage, den Atommüll gemäss gesetzlicher Verpflichtung (Art. 31, Kernenergiegesetz vom 21. März 2003) «auf eigene Kosten sicher zu entsorgen». Ihr Entsorgungs-«Nachweis» (2002) bleibt vorerst Papier. Eine «Lösung» lässt auf sich warten. Wir bleiben dran.

HEINER KELLER, ZEIHEN;

ANDRÉ LAMBERT, BADEN

WWW.G20.CH.


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