Kantonale Asylunterkunft: Gemeinden sollen mithelfen

  31.01.2018 Aargau, Gemeinden

Vertiefte Abklärungen haben gezeigt, dass die Standortsuche für die geplante kantonale Grossunterkunft im Asylwesen über kantonseigene Grundstücke hinaus ausgeweitet werden muss. Der Regierungsrat beschloss deshalb, die Gemeinden via Regionalplanungsverbände aktiv in die Evaluation einzubeziehen. Sie werden um Unterstützung gebeten, parallel zum Suchprozess des Kantons geeignete Objekte zu bezeichnen. Die Paritätische Kommission Asyl- und Flüchtlingswesen (PAKAF) unterstützte an ihrer Sitzung vom 26. Januar 2018 das angepasste Vorgehen bei der Evaluation. Der Regierungsrat hatte im August 2017 entschieden, vorerst aus Zeit- und Finanzgründen nur eine Kantonale Grossunterkunft im Asylwesen zu realisieren. Dabei war geplant, in einem ersten Schritt ausschliesslich kantonseigene Liegenschaften beziehungsweise Grundstücke zu evaluieren und bis Ende 2017 eine Kurzliste mit mehreren Standorten zu erstellen. Abklärungen haben gezeigt, dass der Kanton über eine zu kleine Zahl von Grundstücken, verfügt, um einen genügend breit abgestützten Standortentscheid treffen zu können. Aus diesem Grund beschloss der Regierungsrat, die Gemeinden via Regionalplanungsverbände um Mithilfe zu bitten. Sie sollen aus ihrer Sicht geeignete Grundstücke und bestehende Liegenschaften wie ehemalige, leerstehende Heime, Hallen, Hotels oder Spitäler vorschlagen. Für die Regionalplanungsverbände werden Ende Februar und Anfang März 2018 drei Informationsveranstaltungen zu den Details des Evaluationsprozesses durchgeführt. Gemäss heutigen Erkenntnissen sollte der definitive Standortentscheid Mitte 2019 gefällt werden können. (nfz)


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