Bundesgericht entscheidet zugunsten von Mettauertal

  22.01.2018 Mettauertal

193 000 Franken Mehreinnahmen durch Mehrwertabgabe nach Landeinzonung

Beschwerde eines Klägers in Sachen Mehrwertabgabe abgewiesen und damit die Praxis der Gemeinde Mettauertal bestätigt.

Bernadette Zaniolo

Gemäss dem neuen Raumplanungsgesetz kann für Baugebiete, welche neu eingezont wurden, eine Mehrwertabgabe erhoben werden. Diese bemisst sich aus der Differenz des Landpreises vor und nach der Einzonung. Handelte es sich beispielsweise um Kulturland mit einem Quadratmeterpreis von zirka sechs Franken und nachher um Bauland mit einem Preis von 300 Franken, so kann auf der Differenz von 294 Franken pro Quadratmeter und nach Abzug der Erschliessungskosten eine Mehrwertabgabe von 10 bis 30 Prozent erhoben werden.

«Spekulationen entgegenwirken»
«Hier sieht unsere BNO vor, dass wir 30 Prozent des Mehrwertes in Rechnung stellen», so Peter Weber, Gemeindepräsident von Mettauertal auf Anfrage der NFZ. Aus seiner Sicht ist die Mehrwertabgabe «mehr als fair». Und die Mehrwertabgabe sei mittlerweile im kantonalen Baugesetz geregelt. «Sie soll Spekulationen entgegenwirken und so die Landpreise nicht anheizen.» Mit der Praxis der Gemeinde Mettauertal war ein Landeigentümer jedoch nicht einverstanden. Er forderte auf dem Rechtsweg, dass von der Erhebung einer Mehrwertabgabe abzusehen sei oder die Summe herabgesetzt werde. Seine Beschwerde zog er bis ans Bundesgericht.

Am Neujahrsapéro sagte Weber: «In Sachen Beschwerde gegen die Mehrwertabgabe hat unsere Gemeinde vor Bundesgericht gewonnen.» Gemäss dem öffentlichen Urteil des Bundesgerichts vom 5. Juli 2017 handelt es sich dabei um eine 9605 Quadratmeter grosse Parzelle und 193 060 Franken Mehrwertabgabe. Dieses Geld fliesst in die Kasse der Gemeinde Mettauertal.

«Ein wichtiger Entscheid»
«Es ist ein wichtiger Entscheid», hält Weber fest. Wie er sich weiter äusserte, dürfen die Gelder aus der Mehrwertabgabe nicht einfach für irgendwelche Projekte der Gemeinde verwendet werden. Hier gebe es klare Vorgaben, wie etwa für Landerschliessungen.


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