Warten auf den 23. November

  12.11.2017 Brennpunkt, Möhlin, Politik, Gemeindeversammlung, Unteres Fricktal

Von Ronny Wittenwiler

«Zwei Gutachten und kein Konsens.» So titelte die NFZ am 19. Oktober. Vorausgegangen war ein Informationsabend für Ortsparteien und Interessengruppen hinsichtlich einer möglichen Bebauung des Gebiets Leigrube. Jetzt, drei Wochen später, bleibt die Sachlage dieselbe. Gegner wollen das Land lieber heute als morgen wieder ausgezont sehen, der Gemeinderat stattdessen machte gestern an einer Pressekonferenz deutlich: Die Gemeindeversammlung habe das Gebiet Leigrube im Jahr 2011 in einem demokratischen Prozess eingezont. Es lägen keine neuen Erkenntnisse vor, womit eine Auszonung begründet werden könne.

Und so bleibt es dabei. In exakt zwei Wochen, an der Gemeindeversammlung vom 23. November, wird die IG Leigrube beantragen, das Verfahren für die Auszonung einzuleiten. Der Gemeinderat empfiehlt Ablehnung des Antrags, unterbreitet stattdessen zur Annahme einen Kredit in Höhe von 145 000 Franken: Ausarbeitung eines Erschliessungsplans für eine Einfamilienhausüberbauung.

«Kaum verkraftbar»
Mittlerweile liegt auch die Botschaft zur Gemeindeversammlung vor. Darin bezieht sich Gemeindeammann Fredy Böni noch einmal auf die Erkenntnisse eines Rechtsgutachtens, wonach der Gemeinde bei einer allfälligen Auszonung neben Entschädigungsforderungen von zirka 12 Millionen Franken auch ein jahrelanger Rechtsstreit mit hohen Anwaltskosten drohe. «Ausserdem müssten wir als Grundeigentümerin einen nicht realisierten Gewinn (Wertverlust) in beinahe gleicher Höhe hinnehmen, was bei der jetzigen Schuldenlast kaum verkraftbar wäre.» Die Argumente sind dieselben wie zuletzt. Das ist bei der Gegenseite aber auch nicht anders.

Aussage gegen Aussage
Die Allianz von IG Leigrube, Zukunft Möhlin und Pro Kulturland machte mit einem Gegengutachten von sich reden. Jenes Gutachten beschreibe die Situation weitaus optimistischer, sagte Loris Gerometta von der IG Leigrube unlängst. Das Gutachten bezeichne die Gefahr als gering, dass die Gemeinde bei einer Auszonung zur Zahlung einer Entschädigung aus materieller Enteignung verpflichtet würde – und sollte es wider Erwarten anders kommen, so sei gar eine Wiedereinzonung möglich, sofern die Gemeinde nicht in der Lage wäre, eine derart hohe Entschädigung zu zahlen. «Ein Rückkommen auf die Auszonung ist nicht möglich, wenn gerichtlich eine Entschädigung gesprochen wird», hält der Gemeinderat dagegen und beruft sich wiederum auf den seinen Gutachter, währenddessen das Komitee Zukunft Möhlin mit seinem Sprecher Werner Erni in einer Medienmitteilung findet: «Eine Möglichkeit wäre, dass die Eigentümer freiwillig auf den Verkauf verzichten und das Land in einem Auszonungsverfahren in die Landwirtschaftszone zurück geführt wird.» (siehe Box).

Leserbriefe. Medienmitteilungen. Die Botschaft des Gemeinderats. Zwei Gutachten. Es geht um das derzeit berühmteste Stück Land in Möhlin. Die in Auftrag gegebenen Gutachten beider Positionen, also auch jenes von IG Leigrube, Pro Kulturland und Zukunft Möhlin, sind auf der Webseite der Gemeinde Möhlin einsehbar. Böni: «Uns ist es wichtig, dass sich die Bevölkerung ein umfassendes Bild machen kann.»


Zukunft Möhlin: «Verkauf löst Probleme nicht»
In einer Medienmitteilung im Hinblick auf die Gemeindeversammlung schreibt das Komitee Zukunft Möhlin: «Gemeindeland, im konkreten Fall die eine Hälfte in der Leigrube, sollte ohne raumplanerischen Nutzen grundsätzlich nicht verkauft werden.» Der Verkauf des Landes helfe nicht, die strukturellen Probleme der Gemeinde zu lösen. «Das erwartete hohe Steuersubstrat durch Bevölkerungswachstum ist nicht vorgegeben, da der Steuerertrag pro Quadratmeter durch höheren Landverbrauch nicht zwingend höher ist. So bringt das Anlocken von Wohlhabenden nicht unbedingt bessere Einnahmen.»
Für das Komitee gebe es gute Gründe, das Auszonungsverfahren für die Leigrube einzuleiten und eine gütliche Einigung zu erreichen. Unter anderem sähe für das Komitee eine «vernünftige Lösung» so aus: «Eine Möglichkeit wäre, dass die Eigentümer freiwillig auf den Verkauf verzichten und das Land in einem Auszonungsverfahren in die Landwirtschaftszone zurückgeführt wird. Die Gemeinde müsste selbstverständlich die bereits bezahlten Steuern für den Mehrwert seit 2011 an die Eigentümer zurück bezahlen. Es ergäbe sich für die Gemeinde steuerlich ein Nullsummenspiel. Die Landbesitzer müssten auf eine Entschädigungsklage mit unsicherem Ausgang gegen die Gemeinde verzichten.» (mgt/nfz)


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