Von der Bedarfserhebung bis zum Qualitätsstandard

  24.11.2017 Aargau, Stein, Nordwestschweiz, Gemeinden, Gemeindeversammlung, Unteres Fricktal

Die Gemeinden im Kanton Aargau müssen das neue Kinderbetreuungsgesetz bis Beginn des Schuljahres 2018/2019 umsetzen. Das heisst, die Gemeinden müssen den Zugang zu einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung sicherstellen. Die Umsetzung des neuen Kinderbetreuungsgesetzes bedeutet aber nicht, dass die Gemeinden für alle Kosten aufkommen werden, beziehungsweise aufkommen müssen. Die Erziehungsberechtigten zahlen nach wie vor für die familienergänzende Kinderbetreuung. Dieser Beitrag ist aber höchstens kostendeckend. Die Wohnsitzgemeinde beteiligt sich nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten.Stein bietet bereits heute verschiedene Angebote rund um die Kinderbetreuung an. Dazu gehören Blockzeitenunterricht, Mittagstisch in Zusammenarbeit mit der im Ort ansässigen Aargauischen Sprachheilschule sowie eine Randstundenbetreuung mit Aufgabenhilfe. Zudem unterstützt die Gemeinde die Spielgruppe Chäferli mit der Kostenübernahme der genutzten Räumlichkeiten.

 

Schon vor zwölf Jahren hat Stein einen Leistungsvertrag mit dem Verbund Kindertagesstätte Sisslerfeld abgeschlossen. In der Kita Zauberstein hat die Gemeinde dank eines Sockelbeitrages Zugang zu vier verbilligten Betreuungsplätzen. Zwei weitere Plätze werden mitfinanziert. Mit dem neuen Richtlinien und dem Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung ist eine reine Objektfinanzierung wie bei der Kita Zauberstein nicht mehr möglich. Hierzu hält der Gemeinderat in seiner Botschaft zur kommenden Gemeindeversammlung vom 1. Dezember fest: «Damit die Gemeinde überhaupt noch Zugang zu Plätzen der örtlichen Kita bekommt und diese nicht vollumfänglich für die Kinder der Mitarbeitenden der Industrie zur Verfügung stehen, wird der Leistungsvertrag neu verhandelt.» Es gebe für die reservierten Plätze der Gemeinde keine Pauschalverbilligung, den sogenannten Sockelbeitrag, mehr.

 

Ganzer Artikel in der abonnierten Print- und Online-Ausgabe der NFZ am Freitag


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