Herznach beantragt Steuerfuss-Senkung

  16.11.2017 Herznach

Steuerfuss von 116 Prozent betragt

Der Gemeinderat Herznach schlägt vor, die gesamte kantonale und kommunale Steuerbelastung auf heutigem Niveau zu belassen. Das heisst, weil der Kanton den Steuerfuss um drei Prozent erhöht, die Gemeinde Herznach diesen von heute 119 Prozent ab Steuerjahr 2018 um drei Prozent-Punkte auf 116 Prozent senken will. Das Budget 2018 schliesst mit einem Ertragsüberschuss von 95 800 Franken (für 2017 wurde ein Ertragsüberschuss von 151 650 Franken budgetiert). Vorgesehen ist auch eine Anpassung der Abwassergebühr. Diese soll um 30 Rappen pro Kubik Frischwasserbezug, auf neu 2.50 Franken, erhöht werden.

Nebst den beiden Einbürgerungsgesuchen von zwei jungen Frauen (aus Angola und dem Kosovo) befindet der Herznacher Souverän an der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November auch über die neuen Satzungen des Gemeindeverbandes Bezirk Laufenburg, das Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung sowie die Anpassung des Personalreglementes der Gemeinde.

Revidiertes Erschliessungs-Finanzierungsreglement
Im Weiteren befindet er über das revidierte Erschliessungs-Finanzierungsreglement. Wie der Botschaft zur Gemeindeversammlung zu entnehmen ist, wurde im November 2012 eine Petition «Erneuerung von Erschliessungsanlagen in Herznach» mit 168 Unterschriften eingereicht. In dieser wurde gefordert, dass das Erschliessungs-Finanzierungsreglement «zu überarbeiten und dem Volk neu vorzulegen sei». Der Bevölkerung seien die Gestaltungskonzepte des kommunalen Gesamtplans Verkehr (KGV) samt der finanziellen Auswirkungen vorzustellen. «Im Strassenbau seien keine Luxusvarianten, sondern funktionstüchtige und finanzierbare Lösungen anzustreben».

Der Entwurf wurde vor einem Jahr der Bevölkerung vorgestellt. Nun liegt das überarbeitete Reglement vor. «Einschliesslich der Verknüpfung mit dem Erschliessungsprogramm», so der Gemeinderat. Wie er weiter mitteilt, wurde der Entwurf im Sommer 2017 ergänzend mit dem Spezialverwaltungsgericht Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen sowie im Herbst 2017 mit dem Petitionskomitee vom November 2012 besprochen. (bz)

Einwohnergemeindeversammlung am
24. November, 20.30 Uhr, im Gemeindesaal.


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