Bözer Gemeindeversammlung weist Kredit zurück

  24.11.2017 Bözen, Oberes Fricktal, Gemeindeversammlung

An der Bözer Einwohnergemeinde-Versammlung vom Donnerstagabend nahmen 53 der 531 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger teil.Der Verpflichtungskredit von 140 000 Franken für die Sanierung der Wohnung im Erdgeschoss der Liegenschaft Oberdorf 5 führte zu Diskussionen. Unter anderem wurde aus der Versammlung bemerkt, dass es für eine Sanierung aktuell der falsche Zeitpunkt sei. Dies hinsichtlich der aktuell laufenden Zusammenschlussabklärungen der Gemeinden Bözen, Effingen, Elfingen und Hornussen. In diesem Zusammenhang müssen die Gemeinde-Liegenschaften sowieso überprüft werden und es wäre schade, wenn nun fälschlicherweise in diese EG-Wohnung investiert würde. Allenfalls erhält diese Liegenschaft infolge der Zusammen-schlussabklärungen plötzlich eine neue Rolle. Weiter wurde aus der Versammlung heraus gewünscht, dass ein Gesamtkonzept für die ganze Lie-genschaft Oberdorf 5 erarbeitet werde, welches die Vor- und Nachteile einer gesamthaften Umnutzung zu Wohnraum oder auch eines allfälligen Verkaufs der Liegenschaft Oberdorf 5 prüft. Eine isolierte Betrachtung und Sanierung der EG-Wohnung ist nach Ansicht einiger Versammlungsteilnehmer nicht seriös durchdacht. Aufgrund dieser und weiterer Wortmeldungen kam es zum Rückweisungsantrag, welcher mit einer grossen Mehrheit angenommen wurde. Somit geht das Geschäft zurück an den Gemeinderat.

Ebenfalls zu reden gab das neue Bestattungs- und Friedhofsreglement. Die vorgeschlagenen Anpassungen stiessen mehrheitlich auf Zustimmung. Einzig die geplante Gebühr von 800 Franken (für einheimische Personen) für einen Platz im Gemeinschaftsgrab sorgte für eine Debatte. Bisher war dies kostenlos. Unter anderem wurde bemängelt, dass Einwohnerinnen und Einwohner, welche jahrelang in den Friedhofsgemeinden Steuern bezahlt haben, nun auch für ein Gemeinschaftsgrab bezahlen müssen. Im Weiteren wurde festgehalten, dass der Preisunterschied für Einheimische von einem Gemeinschaftsgrab zu einem Urnen- oder Erdbestattungsgrab nicht nachvollziehbar wäre. Hier war man der Ansicht, dass der Friedhofsgärtner in etwa im gleichen Umfang mit dem Unterhalt der Gemeinschaftsgrab-Anlage wie auch mit dem Unterhalt der Erd- oder Urnenbestattungsgrabfläche beschäftigt ist.

An die Diskussion folgend wurde ein Änderungsantrag gestellt: Der Antrag beinhaltete die grundsätzliche Zustimmung zum vorgelegten Bestattungs- und Friedhofreglements-Entwurf, jedoch mit der Anpassung, dass Gemeinschaftsgrab-Plätze für Einheimische weiterhin kostenlos blieben. Dieser Abänderungsantrag wurde mit 34 Ja-Stimmen gegen 13 Nein-Stimmen (bei 6 Enthaltungen) angenommen. In der Schlussabstimmung wurde dem geänderten Antrag mit grosser Mehrheit entsprochen. Alle übrigen Anträge des Gemeinderates erhielten ebenfalls Zustimmung.


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