Es droht der nächste Leerlauf

  28.10.2017 Gemeinden, Politik, Obermumpf, Unteres Fricktal

Von Ronny Wittenwiler

Und schon wieder ist eine offizielle Anmeldefrist ungenutzt verstrichen. Bis 13. Oktober, 12 Uhr, hätten auf der Kanzlei Obermumpf die Kandidaturen für den ersten Wahlgang eintreffen sollen – für die zwei vakanten Gemeinderatssitze der kommenden Amtsperiode. Das Problem dabei: Es ist bereits der zweite erste Wahlgang. Das klingt komplizierter, als es ist.

Rückblende
Am 20. August wurden in einem ersten Wahlgang die Bisherigen Eva Frei (Frau Gemeindeammann), Benedikt Gürtler (Vizeammann) und Andreas Bürgin für eine weitere Amtsperiode im Gemeinderat bestätigt. Da allerdings Astrid Zeiner und Christoph Stocker nicht mehr für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung stehen und es keine zusätzlichen Kandidaten gab, musste die Gemeinde einen zweiten Wahlgang ansetzen. Vorgesehen dafür war der 26. November. Wahl-Krampf statt Wahl-Kampf. Für Obermumpfer Verhältnisse eigentlich nichts Neues. In einem zweiten Wahlgang ist jeweils nur wählbar, wer innerhalb der Anmeldefrist seine Kandidatur einreicht. Doch weil nun mal keine Kandidaten innert dieser Frist zur Verfügung standen, musste dieser zweite Wahlgang vorzeitig abgesagt werden. Zurück auf Feld eins, lautete also die Devise; mit einem zweiten ersten Wahlgang sozusagen. Geblieben ist – immerhin – das Datum, der 26. November, und vielleicht die Hoffnung, doch noch die Kurve zu kriegen. Die Voraussetzungen dafür sind allerdings nicht rosig. Womit man wieder in der Gegenwart angelangt ist.

«Es gibt nach wie vor keine Kandidaten», bestätigt Sandra Siegenthaler von der Gemeindeverwaltung auf Anfrage der NFZ. Das bedeutet: Die offiziellen Abstimmungsunterlagen für den 26. November werden in den kommenden Tagen ohne jegliche Wahlvorschläge verschickt und besser, als auf ein Wunder zu hoffen, wäre in der aktuellen Situation ein Flugblatt. Eines, auf dem sich Einwohner doch noch als Kandidaten für den Gemeinderat zur Verfügung stellen. Denn in einem ersten Wahlgang sind jeweils alle stimmberechtigten Einwohner wählbar (die offizielle Anmeldefrist vom 13. Oktober diente einzig dazu, die Namen der Kandidaten auf den Wahlunterlagen zu vermerken). Doch bleiben Kandidaten aus, ist es undenkbar, dass selbst mehrfach auf die Wahlzettel notierte Personen je das absolute Mehr erreichen. Kurz: Es wäre eine Gemeinderatswahl für die Katz. «Dann würde wieder ein zweiter Wahlgang nötig», erklärt Siegenthaler.


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