Beim Steg-Baugesuch gab es formale Mängel

  24.08.2017 Aargau, Rheinfelden, Natur, Brennpunkt, Unteres Fricktal

Von Valentin Zumsteg

Rheinfelden. Noch stehen nur Bauprofile dort, wo künftig der neue Rheinfelder Rheinsteg gebaut werden soll. Vier Einsprachen gab es gegen das Baugesuch der beiden Städte. Derzeit laufen die Verhandlungen. Einer der Einsprecher ist BirdLife Aargau. Dieser Verband der Aargauer Naturschutzvereine fürchtet, dass die geplante filigrane Hängeseilkonstruktion zur Todesfalle für Vögel werden könnte (die NFZ berichtete).

 

«Nicht korrekt publiziert»

Wie sich jetzt zeigt, kam es bei der Publikation des Baugesuchs zu formalen Mängeln. Dies schreibt BirdLife in ihrer Einsprache, die der NFZ seit dieser Woche vorliegt. «Die Publikation enthält keinerlei Hinweis auf den Konflikt des Baugesuchs mit dem Gewässerraum und damit auch nicht auf die Beschwerderelevanz nach dem Gesetz über den Natur- und Heimatschutz», hält der Verband fest. Die Anforderungen an eine aussagekräftige Publikation, aufgrund derer erkennbar wäre, dass hier das Verbandsbeschwerderecht anwendbar ist, sei also im vorliegenden Fall nicht erfüllt. Daher sei das Baugesuch abzulehnen.

Weiter kritisiert BirdLife, dass das Baugesuch weder im Bundesblatt noch im kantonalen Amtsblatt veröffentlicht worden ist. Dies sei aber bei Projektgesuchen beziehungsweise -entscheiden, bei denen verbandsbeschwerdeberechtigte Organisationen zur Einsprache und Beschwerde legitimiert sind, zwingend. «Somit wurde es nicht korrekt publiziert und muss deshalb abgelehnt werden.»

Die Stadt räumt auf Anfrage ein, dass es zu Fehlern gekommen ist: «Das Baugesuch unterliegt dem Verbandsbeschwerderecht im Bereich des Natur- und Heimatschutzes. In diesem Fall muss das Baugesuch im kantonalen Amtsblatt veröffentlich werden oder aber den beschwerdeberechtigten Organisationen direkt angezeigt werden. Bei der öffentlichen Ausschreibung des Baugesuches war sich die Stadtverwaltung dessen nicht bewusst», hält Stadtschreiber Roger Erdin gegenüber der NFZ fest. Dieser formale Mangel sei aber bereits Anfang Jahr nach der öffentlichen Auflage behoben worden, indem sämtlichen beschwerdebefugten Organisationen die Projektauflage direkt angezeigt und die normale Frist für Einwendungen gewährt wurde.

Bei den Einspracheverhandlungen geht es aus Sicht der Stadt derzeit vorwärts: «In allen materiellen Punkten zeichnen sich Lösungen ab. Im Einzelnen geben wir zum laufenden Verfahren aber keine Auskunft», so Erdin. Er geht nicht davon aus, dass das Baugesuch nochmals neu ausgeschrieben werden muss.

 

BirdLife fordert ökologische Ausgleichsmassnahmen

Wie die Einsprache zeigt, hat BirdLife zahlreiche konkrete inhaltliche Forderungen zum Projekt: «Der Steg liegt genau in der Anflugschneise des Umgehungsgewässers des neuen Kraftwerks, welches für Zug- und Wasservögel ein wichtiger Rastplatz und Lebensraum ist. Um den Tod von Vögeln zu verhindern, sind die Drahtseile am Tag und auch in der Nacht sichtbar zu machen oder eine andere Konstruktion zu wählen», fordert BirdLife. Die Beleuchtung des Stegs sei so zu wählen, dass die Drahtseile auch in der Nacht sichtbar sind, ohne dass die Leuchten himmelwärts strahlen und ohne dass auf dem Wasser eine durchgehende Lichtbarriere entsteht, die sich negativ auf den Fischaufstieg auswirkt. 

Weiter schreibt BirdLife: «Der neue Steg, die Wartungsplattform und der Ersatzbau Bootsanleger sind ein relevanter Eingriff in den Gewässerraum. Für diesen muss ökologischer Ersatz geleistet werden. Zum Beispiel könnte als Ausgleich das Rheinufer auf einer Länge von zirka 100 Metern ökologisch aufgewertet oder ein Gewässer ausgedolt werden.»

Ursprünglich sollte der Baubeginn für den neuen Rheinsteg im Herbst 2017 erfolgen. Die Stadt rechnet jetzt aber nicht mehr damit, dass es noch in diesem Jahr losgehen wird. Denn auch auf deutscher Seite sind zahlreiche Detailfragen zu klären, wie Roger Erdin ausführt.


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