Gemeinde soll Zusatzlektionen zahlen

  20.06.2017 Brennpunkt, Kaiseraugst, Schule, Gemeindeversammlung, Unteres Fricktal

Von Valentin Zumsteg

Im Aargau werden Zusatzlektionen für Schulen mit erheblicher sozialer Belastung vollumfänglich vom Kanton finanziert. So auch bei der Schule in Kaiseraugst. Doch nicht mehr lange. Dies hat das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) der Gemeinde mitgeteilt: «Die Berechnung für die Schuljahre 2017/18 bis 2019/20 hat ergeben, dass ihre Schule bei den Schulstufen Kindergarten und Primarschule unter die Limite der erheblichen Belastung gefallen ist und damit keinen Anspruch mehr auf Zusatzlektionen hat», schreibt der Kanton.

 

135 500 Franken pro Jahr

Die Kaiseraugster Schulpflege hat keine Freude an dieser Mitteilung. Deswegen hat sie dem Gemeinderat den Antrag unterbreitet, dass die Zusatzlektionen beibehalten und künftig von der Gemeinde finanziert werden sollen. Der Antrag wird damit begründet, dass mit dem Wegfall der Zusatzlektionen das Niveau in den Klassen sinke. Die Zielerreichung, wonach die Schule eine möglichst gute Leistung zu erbringen habe, würde erschwert.

Die bisher vom Kanton bewilligten Zusatzlektionen sollen im gleichen Rahmen wie bisher weitergeführt werden. Die Kosten betragen 135 500 Franken pro Jahr, für die kommenden drei Jahre gesamthaft also 406 500 Franken.

 

«Kanton kann Finanzierung durch Gemeinde nicht verhindern»

Es stellt sich aber die Frage, ob die Gemeinde überhaupt berechtigt ist, Zusatzlektionen selber zu finanzieren. Schliesslich handelt es sich um eine kantonale Aufgabe und das BKS gewährt solche Lektionen nur dort, wo sie nach seiner Einschätzung nötig sind. Die Gemeinde Kaiseraugst hat diese Frage abgeklärt. «In der Kantonsverfassung und im Schulgesetz gibt es keinen Paragrafen, der es den Gemeinden erlaubt, über den kantonalen Rahmen hinausgehende Angebote der obligatorischen Volksschule zu finanzieren», heisst es in einer Stellungnahme des BKS. Das ist die eine Seite. Die andere: «Das BKS kann im Moment eine Finanzierung von zusätzlichen Lektionen durch die Gemeinde nicht verhindern. Es fehlt an den entsprechenden rechtlichen Grundlagen.»

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