Handeln, im Sinne des Betroffenen
15.11.2016 Gesundheit, Möhlin, Ratgeber, Unteres FricktalMit einer Patientenverfügung und einem Vorsorgeauftrag bestimmt man selber, was der Wille in der letzten Lebensphase ist. Mit einer schriftlichen Willenskundgebung erleichtert man den Angehörigen und dem ärztlichen Behandlungsteam, schwierige Entscheidungen in heiklen Momenten fällen zu müssen, nämlich dadurch, dass schriftlich vorliegt, wie im Sinne des Betroffenen zu handeln ist. Auch kann die Vermögensvorsorge oder die Vertretung im Rechtsverkehr geregelt werden. Der Vorsorgeauftrag wurde 2013 mit dem neuen Kinder- und Erwachsenenschutzrecht eingeführt. Damit kann man eine oder mehrere Personen beauftragen, im Falle einer Handlungsunfähigkeit für eine optimale Betreuung und Pflege und die Einhaltung einer allfälligen Patientenverfügung besorgt zu sein.
Mit verständlichen und oft auch humorvollen Worten konnten die Referenten Dr. Benno Studer und Dr. Bernhard Keller den über 100 Anwesenden, die der Einladung der Gemeindebibliothek Möhlin und des Vereins Senioren für Senioren gefolgt waren, diese Themen anschaulich näherbringen. (mgt)