Zwei Abänderungsanträge bei Benützungsreglement

  07.06.2016 Oeschgen

Die Oeschger Stimmberechtigten zeigten sich zustimmungsfreudig. Sämtliche Traktanden - ausser Traktandum 4 - waren unbestritten und wurden einstimmig genehmigt. Das Traktandum 4 «Benützungsreglement mit Gebührentarif für Gemeindeliegenschaften und Plätze» wurde mit folgenden zwei Abänderungsanträgen mit grosser Mehrheit genehmigt:  Der Gemeinderat hat mit den Oeschger Vereinen eine einvernehmliche Lösung - betreffend dem Vereinsmobiliar in den verschiedenen Räumlichkeiten - zu finden. Die erste Änderung lautet: Sollte keine Einigung erzielt werden, sind an einer kommenden Gemeindeversammlung Änderungen des  Benützungsreglements zu beantragen. Die zweite Änderung:  Der Gemeinderat hat den § 55 des Benützungsreglements folgendermassen anzupassen: Das vorliegende Reglement kann von der Einwohnergemeindeversammlung jederzeit abgeändert oder ergänzt werden.

Der Gemeindeammann Christoph Koch orientierte die Versammlung über den neuen Brunnenmeister Alexander Riner, die Asylantenfamilie Amiri an der Circusstrasse 104 sowie die Mitgliedersuche des Schlösslipost-Teams.

Die 5 von 86 anwesenden stimmberechtigten Ortsbürgern genehmigten einstimmig das Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 27. November 2015, den Rechenschaftsbericht über das Jahr 2015 sowie die Jahresrechnung 2015. (mgt)


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