Wer entscheidet künftig über Einbürgerungen?

  15.10.2015 Abstimmungen, Frick, Stein, Oberes Fricktal, Gemeinden, Gemeindeversammlung, Unteres Fricktal

«Abbau von Volksrechten», «Entmündigung der Bürger» lauten die Schlagworte der Gegner, vorwiegend aus der SVP. Der prominenteste unter ihnen: Andreas Tscheulin. Mit Plakaten, Leserbriefen, Facebook und einer eigenen Webseite mobilisiert er gegen die Delegation des Einbürgerungsentscheides an den Gemeinderat. Aber auch die Befürworter schreiben Leserbriefe und werben auf einem gemeinsamen Flugblatt der Ortsparteien CVP, FDP und SP für ein Ja.

Gemeindeversammlung hat zugestimmt

Im Juni stimmte die Gemeindeversammlung der Kompetenzerteilung an den Gemeinderat zu. Da es sich um eine Änderung in der Gemeindeordnung handelt, muss der Entscheid der Gemeindeversammlung noch an der Urne bestätigt werden.

In der Vergangenheit stimmte Frick an jeder Herbstgemeindeversammlung über zehn oder mehr Einbürgerungen ab. Aufgrund der bundesgerichtlichen Praxis können Einbürgerungsgesuche nicht ohne Begründung abgelehnt werden. Die Abstimmungen an den Gemeindeversammlungen sind quasi zur reinen Formsache geworden. Mitwirken soll der Bürger auf einer anderen Ebene können. Der Gemeinderat ist verpflichtet, die Einbürgerungsgesuche zu veröffentlichen. Daraufhin können die Stimmberechtigten während 30 Tagen schriftliche Eingaben einreichen, die der Gemeinderat prüfen muss.

Kein Thema in Stein

Auch Stein befindet am Sonntag an der Urne über die Änderung der Gemeindeordnung. Die Gemeindeversammlung stimmte dem Antrag im Mai zu. Im Gegensatz zu Frick gab es aus Stein keine Leserbriefe. «Das Thema Gemeindeordnung hat in Stein nicht für Diskussionen gesorgt», bestätigt Gemeindeschreiber Sascha Roth. Den Grund vermutet er darin, dass in Stein mit der Fusionsfrage in den letzten Wochen ein anderes Thema dominierte.

Kaiseraugst und Rheinfelden haben den Systemwechsel bei der Einbürgerungspraxis bereits vollzogen. In diesen Gemeinden entscheidet nicht mehr die Gemeindeversammlung sondern der Gemeinderat über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts.


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