Telefonratgeber - Deswegen liess ich das Auto doch zuhause

  15.05.2018 Auto

Cornel Wehrli, Wehrli Partner Rechtsanwälte, Frick

Frage: Nach dem abendlichen Genuss von zwei Bieren setzte ich mich auf meinem Drahtesel und fuhr nach Hause. Ein von der Polizei durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von 0,6 Promille. Dies resultierte in einer Busse von über 300 Franken. Der Polizist ermahnte mich, ich solle froh sein, dass er mir nicht direkt meinen Führerausweis abgenommen hat. Stimmt das?

Antwort: Nein. Obwohl Fahrradfahrer sich im Strassenverkehr oft so verhalten als wären sie unverwundbar und müssten sich an keine Regeln halten, ist dies nicht so. Velofahrer geniessen einige Sonderrechte wie beispielsweise das Vorfahren rechts neben einer Autokolonne. Trotzdem gelten auch für sie die allgemeinen Verkehrsregeln. Oftmals vergessen wird dabei, dass der Radfahrer fahrfähig sein muss – also nicht betrunken sein darf. Wer mit mehr als 0,5 Promille im Blut von der Polizei erwischt wird, muss in der Regel mit einer Busse von mehreren Hundert Franken rechnen. Bei massiven Trunkenheitsfahrten kann zusätzlich eine Verwarnung oder sogar ein Fahrradfahrverbot von einem oder mehreren Monaten ausgesprochen werden. Gleiches gilt, wenn ein Radfahrer den Verkehr schwer oder wiederholt gefährdet hat. Alkoholisierte Zweiradfahrer riskieren zudem die Beschlagnahmung des Fahrrads vor Ort. Wer mit 1,6 Promille oder mehr erwischt wird, muss unter Umständen mit einer verkehrsmedizinischen Fahreignungsabklärung rechnen. Hierbei wird geprüft, ob ein Suchtverhalten vorliegt. Im Extremfall kann der Führerschein für Auto und Motorrad entzogen werden. Die in Ihrem Fall ausgesprochene Busse ist insoweit korrekt. Die Aussage des Polizisten hingegen stimmt nicht, da Ihr Promillewert weit unter 1,6 lag. Trotzdem ist es für den nächtlichen Heimweg ratsam, das Velo zu schieben. Auch zu Ihrem eigenen Schutz.

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