Eritreer ersticht Landsmann

  13.04.2018 Gipf-Oberfrick

Streit endet für einen 46-Jährigen tödlich

In Gipf-Oberfrick hat ein 26-Jähriger am Mittwochabend einen 46-Jährigen mit einem Messer tödlich verletzt. Der mutmassliche Täter liess sich die eigenen Schnittverletzungen im Spital Laufenburg behandeln und wurde dort verhaftet.

Susanne Hörth

Am Mittwochabend meldete ein Bewohner eines Hauses an der Landstrasse in Gipf-Oberfrick eine leblose Person im selbigen Haus. Die Rettungskräfte konnten nur noch den Tod des 46-jährigen Eritreers feststellen. Wie Bernhard Graser, Mediensprecher der Kapo Aargau, auf Anfrage mitteilt, ist es nach ersten Erkenntnissen zu Streit zwischen zwei Eritreern gekommen. Dabei zog sich der ältere der Männer eine tödliche Verletzung zu. Der andere begab sich mit Schnittverletzungen ins Spital Laufenburg. Von dort aus wurde er auch der Polizei gemeldet. Diese hatte die Ermittlungen bereits aufgenommen und konnte so schnell den Zusammenhang zwischen dem Tötungsdelikt in Gipf-Oberfrick und dem leicht verletzten 26-Jährigen im Spital Laufenburg herstellen. Nach der Behandlung seiner Schnittverletzungen wurde der Mann verhaftet. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei der Tatwaffe um ein Messer handelt.

Wie Bernhard Graser gegenüber der NFZ betont, sind vermehrt Messer bei Streitigkeiten im Einsatz. Deshalb setze sich die Polizei intensiv mit diesem Thema auseinander.

Wie von der Gemeinde Gipf-Oberfrick zu erfahren ist, gehört die Liegenschaft, in welcher die tote Person gefunden wurde, einer nicht in der Region beheimateten Firma. In dem älteren Einfamilienhaus sind zurzeit fünf Zimmer an verschiedene Personen vermietet. «Aktuell halten sich ein Deutscher mit Aufenthaltsbewilligung B und vier Eritreer in diesen Zimmern auf. Drei Eritreer verfügen über eine Aufenthaltsbewilligung B (anerkannte Flüchtlinge) und ein Eritreer über eine Aufenthaltsbewilligung F (vorläufig aufgenommen). Alle vier Eritreer haben somit den Asylentscheid erhalten.»

Weiter hält die Gemeinde fest, dass alle in der Liegenschaft wohnhaften Eritreer von der Sozialhilfe abhängig sind und durch das Sozialamt betreut werden. Mehr Angaben können und dürfen nicht gemacht werden, da es sich um eine laufende Untersuchung handelt, so die Gemeinde.


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