Telefonratgeber - Telefonieren am Steuer, wie teuer wird das?

  13.03.2018 Fricktal

Frage: Ich wurde kürzlich beim Telefonieren während einer Autofahrt von einem Polizisten angehalten. Er erklärte mir, dass ich mit einer Anzeige und einem Ausweisentzug zu rechnen habe. Dabei dachte ich immer, dass das Telefonieren am Steuer «nur» mit einer Busse von 100 Franken bestraft wird?

Antwort: Nicht immer. Im Strassenverkehr herrscht der Grundsatz, dass der Fahrzeuglenker sein Auto jederzeit uneingeschränkt beherrschen muss. Alles, was davon ablenkt, ist verboten. Für das blosse Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung ist tatsächlich eine Ordnungsbusse von 100 Franken vorgesehen. Wer jedoch wie Sie dabei beobachtet wird, wie er das Handy vorgängig vom Beifahrersitz greift und die Nummer eintippt (oder gar eine SMS schreibt), begeht einen fatalen Fehler. Dann kommt es nämlich zur Anzeige und der Spass kostet schnell ein Vielfaches. Zudem droht ein Ausweisentzug. Über dessen Länge entscheidet das Strassenverkehrsamt aufgrund der Umstände wie beispielsweise der Dauer und Art der Ablenkung sowie der vorherrschenden Verkehrssituation. Und selbst wenn Sie eine Freisprechanlage verwenden, darf dies Ihre Aufmerksamkeit nicht beeinträchtigen. Wer beispielsweise länger hantiert, um das Gespräch zu beginnen, oder wer wegen eines ablenkenden Gesprächs unaufmerksam ist, kommt mit einer einfachen Busse nicht davon. Es empfiehlt sich somit dringend, das Telefonieren und Manipulieren am Telefon während der Fahrt zu unterlassen. Wer dennoch nicht auf ein Telefongespräch verzichten kann, tut dies am besten mittels Freisprecheinrichtung inklusive Sprachsteuerung. Bei einem Unfall gilt das Handy zusätzlich als Beweismittel und dient der Untersuchung, ob Sie im Unfallzeitpunkt daran hantiert haben. Bestätigt sich dieser Verdacht, sind Leistungskürzungen der Unfallversicherung möglich.


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