Tötungsdelikt Rupperswil: lebenslängliche Freiheitsstrafe und ordentliche Verwahrung
16.03.2018 KriminalitätDas Bezirksgericht Lenzburg hat den Beschuldigten im Verfahren um das Tötungsdelikt Rupperswil des mehrfachen Mordes, der mehrfachen, teilweise versuchten räuberischen Erpressung, der mehrfachen Freiheitsberaubung, der mehrfachen Geiselnahme, der sexuellen Handlungen mit Kindern, der sexuellen Nötigung, der mehrfachen Pornografie, der Brandstiftung, der mehrfachen Urkundenfälschung sowie der mehrfachen strafbaren Vorbereitungshandlungen zu Mord, Freiheitsberaubung, Brandstiftung und Geiselnahme schuldig gesprochen. Aufgrund des äusserst schweren Verschuldens des Beschuldigten fällte es eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. Zu dessen Behandlung ordnete das Gericht eine vollzugsbegleitende ambulante Massnahme an. Darüber hinaus sprach es die ordentliche Verwahrung aus.