Neue Trägerschaft für Fricktaler HPS

  01.03.2018 Frick, Rheinfelden, Schule, Gemeinden

Stimmen die Stimmberechtigten von Rheinfelden und Frick dem Vorhaben zu, so werden die beiden Heilpädagogischen Schulen in Rheinfelden und Frick ab August 2020 unter der Trägerschaft der Stiftung MBF (Menschen mit einer Behinderung im Fricktal) geführt. Die heutigen Standorte bleiben vorläufig erhalten. «Durch eine gemeinsameTrägerschaft werden die Führungsstrukturen vereinfacht und im Schulbetrieb können weitere Synergien optimal genutzt werden», teilen die Verantwortlichen mit. (nfz)


Heilpädagogische Schulen spannen zusammen

Stiftung MBF übernimmt Trägerschaft der beiden Fricktaler Schulen

Die Gemeinderäte Frick und Rheinfelden wollen ihre Heilpädagogischen Schulen unter eine gemeinsame Führung stellen und die Trägerschaft auf den 1. August 2020 an die Stiftung MBF in Stein übertragen. Die beiden Schulstandorte bleiben bestehen.

Im Auftrag des Kantons führen die Einwohnergemeinden Frick und Rheinfelden je eine Heilpädagogische Schule (HPS). In den Tagessonderschulen werden die Kinder und Jugendlichen, denen der Besuch einer Regelklasse nicht möglich ist, in kleinen Klassen von sieben bis neun Kinder unterrichtet.

«Die beiden HPS in Frick und Rheinfelden erfüllen ihren pädagogischen Auftrag sehr erfolgreich, zählen aber mit aktuell 47 bzw. 57 Schülern zu den kleinsten Einrichtungen im Kanton. Die heutigen Strukturen sind deshalb nicht ideal und der finanzielle Druck auf die Schulen ist gross», heisst es in einer gemeinsamen Medienmitteilung der Gemeinden Frick und Rheinfelden sowie der MBF.

Die Führung der HPS sei komplex, weil viele Instanzen involviert sind und sich die Zuständigkeiten auf Gemeinde- und Kantonsebene überlagern. Die Gemeinden Frick und Rheinfelden haben deshalb auf der Suche nach einer Kooperation der beiden Schulen eine gemeinsame Trägerschaft gesucht und wurden mit der Stiftung MBF, ein soziales Unternehmen für Menschen mit Behinderung im Fricktal, fündig. Die kantonale Aufsichtsbehörde begrüsst diesen Schritt.

Fricktaler HPS mit zwei Standorten
«Durch eine gemeinsame Trägerschaft werden die heute komplexen Führungsstrukturen vereinfacht und im Schulbetrieb können weitere Synergien optimal genutzt werden.» Die beiden Schulstandorte sollen vorläufig weiter bestehen bleiben. Für die Schüler wird sich deshalb kaum etwas ändern. Die beiden Gemeinden haben zusammen mit der Stiftung MBF auch einen neuen gemeinsamen Standort erwogen. «Aufgrund der vorhandenen Infrastrukturen in Frick und Rheinfelden ist eine räumliche Zusammenführung jedoch im Moment nicht opportun und allenfalls eine langfristige Option.»

Früher hat sich die räumliche Zuweisung eines Kindes in eine HPS in der Regel an der Bezirksgrenze orientiert. In Zukunft wird beim Eintritt in die HPS noch vermehrt auf die Bedürfnisse der Kinder sowie die Schul- und Klassenstrukturen an den beiden Standorten oder auf die Synergien bei den Transportwegen Rücksicht genommen. Aus der kantonalen Angebotsplanung ergibt sich bereits heute, dass aktuell zehn Kinder aus dem Bezirk Rheinfelden die HPS in Frick besuchen. «Für Schülerinnen und Schüler ist diese Flexibilisierung kein Nachteil. Kinder, die den Schulweg nicht selbständig bewältigen können, werden an ihrem Wohnort zu Hause abgeholt und zur Schule gefahren. Es spielt deshalb auch kaum eine Rolle, ob zum Beispiel eine Schülerin oder ein Schüler aus dem mittleren Fricktal die HPS in Rheinfelden oder in Frick besucht.» Neben Vereinfachungen in der Führung und Administration der beiden Schulen erwarten die drei Partner auch Synergien bei den Schulnebenleistungen, zum Beispiel beim Schülertransport oder der Mittagsverpflegung.

Kompetenzträgerin für Sonderpädagogik
Der Stiftungsrat der Stiftung MBF ist gewillt, die Trägerschaft für die «HPS Fricktal» mit den beiden Standorten zu übernehmen, wie es weiter heisst. Die Stiftung MBF ist im Fricktal die Kompetenzträgerin in der Arbeit mit Menschen mit kognitiver Behinderung. Sie verfügt über die nötige Erfahrung mit Jugendlichen und Erwachsenen und gewährt für das Fricktal an verschiedenen Standorten vielfältige und den Bedarfen angepasste Arbeits-, Beschäftigungs-, Ausbildungs- und Wohnplätze sowie eine angemessene Begleitung in lebenspraktischen und gesundheitlichen Bereichen. Bereits heute arbeitet die Stiftung MBF auch mit den beiden HPS zusammen. Die Angebote der Stiftung MBF stehen, wie jene der HPS, unter der Aufsicht der Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten des Kantons Aargau und werden genauso wie die HPS über Leistungsaufträge des Kantons finanziert und gelenkt. Mit der Stiftung Schürmatt im Raum Aarau und der St. Josef-Stiftung im Freiamt bestehen im Kanton Aargau bereits heute zwei gleiche Organisationsmodelle für die Angebote der Sonderpädagogik. Die Gemeinderäte und Schulpflegen Frick und Rheinfelden sind deshalb überzeugt, dass die Stiftung MBF als Kompetenzträgerin für Sonderpädagogik die besten Voraussetzungen für die Übernahme einer gemeinsamen Trägerschaft mitbringt.

Gemeindeversammlungen entscheiden im Sommer 2018
Die beiden Gemeinden führen die HPS als Eigenwirtschaftsbetriebe seit rund 50 Jahren. Sie wurden durch Beschlüsse der Gemeindeversammlungen eingeführt. Im Sommer 2018 wollen die Gemeinderäte deshalb auch die Gemeindeversammlungen über die Abgabe der Trägerschaften befinden lassen. In den kommenden Monaten wird eine gemeinsame Projektgruppe mit Vertretenden der beiden Gemeinden und Schulen sowie der Stiftung MBF die Einzelheiten der künftigen Organisation ausarbeiten. Dabei werden Vision und Strategie für die erfolgreiche Einbettung der beiden HPS in die neue Trägerschaft erarbeitet.

Die HPS Fricktal hat weiterhin einen öffentlich-rechtlichen Bildungsauftrag und steht unter der Aufsicht des Kantons. Sie ist Teil der Volksschule und gehört zum öffentlichen Schulangebot. Die Gemeinden und privaten Organisationen, welche eine Sonderschule für eine ganze Region führen, haben mit dem Kanton Aargau eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen und werden über das Betreuungsgesetz finanziert. Die Finanzierung der HPS erfolgt zu rund 85 Prozent durch Beiträge des Kantons im Rahmen einer Leistungsvereinbarung. Rund 13 Prozent der Einnahmen stammen aus Schulgeldern der Gemeinden, welche im ganzen Kanton gesetzlich vereinheitlicht sind. Rund 2 Prozent sind schliesslich weitere Einnahmen, unter anderem. Elternbeiträge an die Mittagsverpflegung der Kinder. (nfz/mgt)


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