Raser bekommt zwei Jahre bedingt und hohe Geldstrafe

  18.01.2018 Brennpunkt, Rheinfelden, Kriminalität

Von Valentin Zumsteg

Wegen einer Vielzahl von Delikten musste sich Mitte Dezember 2017 ein 31-jähriger Fricktaler vor dem Bezirksgericht Rheinfelden verantworten. Jetzt liegt das Urteil vor. In fast allen Anklagepunkten sprach das Gericht den Mann für schuldig.

 

Innerorts mit über 140 km/h

Der passionierte Motorradfahrer raste im Sommer 2013 mit seinem Töff von Kaiseraugst in Richtung Möhlin. Auf einem Streckenabschnitt innerorts in einer 60er Zone betrug die strafbare Geschwindigkeitsübertretung 86 Stundenkilometer. Auch in der 50er-Zone sowie ausserorts war er massiv zu schnell unterwegs. Die Raserfahrt filmte er zusammen mit einem Kollegen, der mit einem zweiten Töff unterwegs war. Weil er die Aufnahme ins Internet stellte, kam ihm die Polizei auf die Schliche (die NFZ berichtete). Geblitzt worden war er nicht.

Als die Polizei im Rahmen der Ermittlungen seinen Computer durchsuchte, entdeckte sie zahlreiche Videodateien mit sexuellem Inhalt. Auf einem Filmchen ist der Beschuldigte zu sehen, wie er beim Autofahren von einer Frau oral befriedigt wird. Er schaut dabei nicht auf die Strasse. Zudem hat die Polizei mehrere Videos gefunden, die den Verdacht nahe legen, dass die aufgezeichneten Frauen nichts von den Aufnahmen während des Liebesspiels wussten. Dies bestätigten drei junge Frauen vor Gericht. Auch Widerhandlungen gegen das Waffengesetz sowie einige weitere Verkehrsdelikte wurden ihm zur Last gelegt.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten, davon zwölf Monate unbedingt sowie eine Busse von 1000 Franken. Die Verteidigung sprach von einem leichten Verschulden und verlangte in verschiedenen Punkten einen Freispruch. Sie plädierte für eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten bedingt.

 

Motorrad wird verwertet

Das Gericht folgte in weiten Teilen der Anklage. Nur betreffend «Besitz von Gewaltdarstellungen» und «fahren ohne Fahrzeugausweis» wurde er freigesprochen. In allen anderen Punkten erachtete das Gericht ihn für schuldig. Es verurteilte den Mann, der einschlägig vorbestraft ist, zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren bedingt bei einer Probezeit von fünf Jahren. Zusätzlich bekommt er eine Geldstrafe von 17 500 Franken (250 Tagessätzen à 70 Franken). Diese hat er zu berappen, ebenso eine Busse von 500 Franken. Zudem muss der Verurteilte einer heimlich gefilmten Frau eine Genugtuung in der Höhe von 500 Franken bezahlen. Das eingezogene Motorrad, eine 1000er Honda, wird verwertet. Der Erlös soll für die Kosten des Verfahrens verwendet werden. Seine Filmleidenschaft kommt den Mann also teuer zu stehen.


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