Ja zum Pastoralraum - Nein zu dessen Satzungen

  20.11.2017 Aargau, Mettauertal, Sulz, Laufenburg, Kaisten, Nordwestschweiz, Gansingen, Mettau, Etzgen, Wil, Hottwil, Oberes Fricktal, Gemeinden, Oberhofen, Ittenthal, Religion

Eigentlich war alles bestens aufgegleist: An zwei Informationsabenden in Gansingen und Kaisten wurde über die Schaffung des Pastoralraums Region Laufenburg ausführlich informiert. An beiden Abenden machte sich keinerlei Opposition gegen das Vorhaben bemerkbar. Bereits ist denn auch die feierliche Eröffnung des Pastoralraums mit Bischof Felix Gmür auf den 28. Januar 2018 terminiert.

Von verschiedenen Votanten wurde an der Versammlung auf diverse Fehler im Statutenentwurf hingewiesen. Namentlich das seltsame Konstrukt mit der sogenannten Kirchenpflegeversammlung als oberstes Verbandsorgan wurde stark kritisiert und als nicht praktikabel bezeichnet. Zudem widerspreche dieses einer demokratischen Vereinsführung. Gemäss Entwurf hat hier jede Kirchenpflege eine Stimme. Gleichzeitig hat auch im Vorstand jede Kirchenpflege eine Stimme. Unter dem Strich bedeute dies, dass sich die gleichen Leute gegenseitig beaufsichtigen und über die eigene Geschäftsführung beschliessen. Aber auch verschiedene andere Passagen sind nach Meinung der Votanten unklar oder gar falsch.

 

Erstaunt über die Kritik

Gemeindeleiter Thomas Frey, der das Projektteam leitete, zeigte sich erstaunt über die Kritik. Man habe den Statutenentwurf der Landeskirche des Kantons Aargau unterbreitet und von dieser nach Anbringung von ein paar kleineren Korrekturen die Zustimmung erhalten. Diese Aussage löste bei den Kritikern Kopfschütteln und Unverständnis aus. Mit grosser Mehrheit der rund 50 Anwesenden wurden darauf die vorliegenden Satzungen zurückgewiesen. Allerdings wurde klar betont, dass die Rückweisung nicht als ein Nein zum Pastoralraum zu verstehen ist, im Gegenteil, verschiedene Votanten, betonten, dass sie grundsätzlich die Schaffung dieses Verbandes befürworten.

Verständlicherweise zeigt sich Thomas Frey im Anschluss an die Versammlung vom Ergebnis sehr enttäuscht. Man habe monatelang in Gruppen intensiv gearbeitet. Nun stehe man vor einem Scherbenhaufen. Auf Nachfrage bestätigte Generalsekretär Marcel Notter das zustimmende Schreiben der Landeskirche an den Projektleiter. Da man jedoch nicht selber die Statuten prüfen könne, habe man diese Aufgabe einem Rechtsexperten übertragen. Dieser, Roland Miotti, bestätigte auf Anfrage den erhaltenen Auftrag. In verschiedenen Verbänden seien Statuten ähnlichen Inhalts problemlos akzeptiert worden. «Wir sind bisher nie auf fehlerhafte Passagen hingewiesen worden», führte Miotti aus. Im Übrigen sei es eine grundsätzliche Frage, ob die Kirchenpflege, die in jeder Kirchgemeinde an der Urne gewählt worden ist, nicht befugt sein soll, als Kirchenpflegeversammlung des Pastoralraums den Vorstand des Pastoralraums zu beaufsichtigen. Selbstverständlich könne man alternative Lösungen besprechen, müsse sich aber auch bewusst sein, dass das Credo der schlanken Verwaltung darunter leiden könnte.

 

Wie weiter?

Nach Abschluss der Diskussion zeigte sich Kirchenpflegepräsident Roland Schnetzler ziemlich ratlos. Dies umso mehr, als im Zusammenhang mit der Schaffung des Pastoralraums noch die Auflösung des Schinbergverbandes traktandiert war. Diskussionslos wurde dann trotz allem die Auflösung beschlossen. Die geplante Eröffnung des Pastoralraums dürfte trotz fehlender Statuten am 28. Januar stattfinden, meinte Thomas Frey. Es gelte jetzt möglichst rasch dien Statutenentwurf zu überarbeiten. Von den sechs Pfarreien des zukünftigen Pastoralraums hat Ittenthal den Statuten bereits zugestimmt. In den Pfarreien Gansingen, Kaisten, Mettau und Sulz wird das Geschäft in den nächsten Tagen beraten. Da jedoch sämtliche Pfarreien zustimmen müssen, werden diese Gemeinden wohl das Thema Pastoralraum von der Traktandenliste streichen. (dds)


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