Verwaltungsgericht weist Beschwerde gegen Buvette ab

  08.09.2017 Aargau, Rheinfelden, Gastronomie, Brennpunkt, Unteres Fricktal

Von Valentin Zumsteg

Seit Juli gibt es an der Rheinpromenade beim alten Rheinfelder Stadtpark eine Buvette. Betreiberin Katja Zeindler ist sehr zufrieden, wie es läuft: «Wir haben viele positive Rückmeldungen erhalten. Es gibt bereits zahlreiche Stammgäste. Unser Angebot wird geschätzt.»

Ursprünglich wollte sie ihre mobile Buvette allerdings nicht an diesem Standort eröffnen, sondern im neuen Stadtpark Ost, wo es im Sommer viele Besucher und Badegäste hat. Doch gegen ein entsprechendes Baugesuch der Stadt gab es eine Einwendung des benachbarten Park-Hotels. Weil der Stadtrat diese Einsprache abwies, gelangte das Park-Hotel mit einer Beschwerde zuerst an die Rechtsabteilung des Aargauer Baudepartements und anschliessend – als das nichts fruchtete – an das Aargauer Verwaltungsgericht (die NFZ berichtete).

Jetzt liegt das Urteil aus Aarau vor, wie Stadtschreiber Roger Erdin auf Anfrage der NFZ erklärt: «Das Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde gegen die Baubewilligung für die Errichtung und den Betrieb einer mobilen Buvette im Stadtpark Ost abgewiesen.» Zusammenfassend komme das Gericht zum Schluss, das Bauvorhaben verletze weder die gerügten baurechtlichen Normen, noch sei durch den künftigen Betrieb mit übermässigen Lärmimmissionen zu rechnen. Insgesamt erweise sich die Beschwerde daher als unbegründet und sei abzuweisen. «Aus Sicht der Stadt ist der Entscheid erfreulich. Er lässt keine Zweifel offen. Er ist allerdings noch nicht rechtskräftig und könnte beim Bundesgericht angefochten werden», so Erdin.

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