Feldzug auf Facebook

  29.09.2017 Aargau, Rheinfelden, Möhlin, Brennpunkt, Kriminalität, Unteres Fricktal

Von Ronny Wittenwiler

«Ich wäre dankbar für einen Freispruch. Auch wegen meiner Zukunft.» Mit diesen Worten des Angeklagten endete die Verhandlung. Was war geschehen?

«Jeder, der mir einen Kopf der Kesb bringt, wird belohnt»
Der Angeklagte, damals wohnhaft in Möhlin, nahm am 5. Januar 2015 auf seinem Facebook-Account die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Kesb ins Visier. Auslöser war die Tragödie vier Tage zuvor. Am 1. Januar 2015 tötete eine Frau in Flaach, Kanton Zürich, ihre beiden Kinder, nachdem ihr die Kesb die Obhut für diese entzogen hatte. «Jetzt isch es an de zyt, dass mir normali bürger an d’macht chöme om genau so hueresöhn o töchter os de macht z’verdamme o ines vernichtigslager bringe», schrieb der Angeklagte auf seinem Facebook-Account (unter anderem) und liess in seiner Hasstirade den Aufruf folgen: «Jeder der mir einen Kopf der Kesb bringt, wird belohnt!» Und: Jeden einzelnen müsse man beseitigen.

In ihrer Anklageschrift hält die Staatsanwaltschaft fest: «Der Beschuldigte fordert die Öffentlichkeit mit diesen Texten zu schweren Verbrechen (töten, quälen) gegenüber Mitgliedern der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde auf, wobei er diese Verbrechen noch zu belohnen versprach.» Mit Wissen und Willen habe er gehandelt, so die Staatsanwaltschaft. «Insbesondere war ihm bewusst, dass die von ihm abgesetzten Posts öffentlich erfolgten und somit grundsätzlich von einer grösseren Anzahl Personen gesehen werden können.»

Acht Monate Gefängnis
Am Donnerstag nun das vom Bezirksgericht verhängte Urteil: Der Mann, der sich wegen anderer Delikte bereits mehrfach vor Gericht hatte verantworten müssen, erhält eine Haftstrafe von acht Monaten unbedingt. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten und eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Franken.

Die Hintergründe zu diesem Fall in der abonnierten Print- oder Digitalausgabe vom Freitag.


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