Schaffen es beide Fricktaler Spitäler auf die neue Spitalliste?

  31.08.2017 Aargau, Rheinfelden, Laufenburg, Gesundheit, Brennpunkt, Oberes Fricktal, Unteres Fricktal

Von Valentin Zumsteg

 

NFZ: Frau Hürlimann, will der Kanton das Spital Laufenburg schliessen?

Barbara Hürlimann: Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen der gesundheitspolizeilichen Betriebsbewilligung und dem Spitallistenverfahren. Der Entzug der Betriebsbewilligung für den Standort Laufenburg steht nicht zur Debatte.

 

Wieso können aus Sicht des Kantons die beiden Spitäler in Laufenburg und Rheinfelden, die unter dem Dach des Gesundheitszentrums Fricktal zusammengeschlossen sind, nicht weiterhin mit einer einzigen Betriebsbewilligung weitergeführt werden?

Die Kriterien einer Betriebsbewilligung sind stark standortbezogen und können deshalb nicht über mehrere Standorte hinweg beurteilt werden. Die meisten Kantone erteilen Betriebsbewilligungen standortbezogen, was auch durch das Bundesrecht gestützt wird.

 

Wenn die beiden Standorte einzeln betrachtet werden, stehen dann betriebswirtschaftliche oder medizinische Kriterien im Vordergrund?

Grundsätzlich steht die Versorgungssicherheit der Bevölkerung im Zentrum, die der Kanton zu gewährleisten hat. Gleichzeitig hat der Kanton darauf zu achten, dass eine hochstehende Qualität der gesundheitlichen Versorgung zu möglichst günstigen Kosten erreicht werden kann. Die beiden Standorte weisen eine unterschiedliche Leistungsstruktur auf. So erbringt etwa nur das Spital Rheinfelden Leistungen im Bereich Gynäkologie und Geburtshilfe sowie Hals-, Nasen- und Ohren-Heilkunde, was sich auch auf die Ansprüche der Notfallstation auswirkt. Die aktuell unterschiedliche Leistungsstruktur und die örtlich klar nicht verbundenen Räumlichkeiten der beiden Standorte gebieten, die Standorte getrennt voneinander zu betrachten und die unterschiedlichen Anforderungen an das Fachpersonal, an die Infrastruktur, an die Organisation sowie an die Notfall- und die Intensivstation separat zu beurteilen.

 

Gibt es heute zu viele Regionalspitäler im Aargau?

Die am 26. Oktober 2010 vom Grossen Rat verabschiedete Gesundheitspolitische Gesamtplanung definiert gemäss Spitalgesetz die strategischen Ziele und Grundsätze im Gesundheitswesen. Die Strategien aus dem Jahr 2010 wurden im Jahr 2013 teilweise ergänzt und haben für die kantonalen Behörden weiterhin Gültigkeit. Die Strategie der Gesamtplanung 2010 legt grossen Wert auf eine angemessene regionale Versorgung. Dabei soll der Kanton eine Konzentration der Angebote prüfen, wo dies aus betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen oder finanzpolitischen Überlegungen sinnvoll erscheint. Bei der Spitalplanung soll der Kanton integrierte Versorgungssysteme und Mindestmengen bei den Angeboten berücksichtigen.

 

Wann ist mit Entscheiden zu rechnen?

Der Regierungsrat hat im März 2017 der Öffentlichkeit bekannt gegeben, dass der Kanton Aargau ein gravierendes strukturelles Finanzproblem aufweist. Aus diesem Grund wurden im Rahmen des Konzepts «Gesamtsicht Haushaltsanierung» diverse Sanierungsmassnahmen in die Wege geleitet. Dazu gehört auch das Modul Totalrevision Spitalgesetz, welches die Teilmassnahmen «sachgerechte Spitalplanung» und «Totalrevision Spitalgesetz» beinhaltet. Die Spitalgesetzrevision befindet sich derzeit in der Konzeptphase. Was die Teilmassnahme Spitalplanung betrifft. werden derzeit im Austausch und in Zusammenarbeit mit den Leistungserbringern die Anforderungen an die Spitalliste überarbeitet. Mit der neuen Spitalliste, voraussichtlich per 2020, soll eine moderne und zukunftsgerichtete Spitalversorgung geschaffen werden.

 

Was bedeutet das konkret?

Allen Leistungserbringern soll die Möglichkeit gegeben werden, sich mit sinnvollen Versorgungsverbänden, Kooperationen oder besonderen Konzepten zur strategischen Ausrichtung des Unternehmens hervorzuheben. Die daraus resultierende Effizienz kommt in hohem Masse nicht nur den Leistungserbringern und den Patienten zugute, sondern wirkt sich auch positiv auf die kantonalen Finanzen aus.


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