Vom Vorwurf versuchter Tötung freigesprochen

  20.04.2017 Aargau, Rheinfelden, Möhlin, Brennpunkt, Unteres Fricktal

Von Ronny Wittenwiler

Acht Jahre Freiheitsstrafe hatte die Staatsanwaltschaft gefordert, angeklagt war er der versuchten vorsätzlichen Tötung seiner Frau, und am Donnerstagnachmittag hat ihn das Bezirksgericht Rheinfelden freigesprochen: Der 54-jährige Deutsche, der sich seit 28. Januar 2015 in Untersuchungs- beziehungsweise Sicherheitshaft befunden hatte, wird aus der Haft entlassen.

«Nicht zu unterdrückende Zweifel»
Mit dem Freispruch in diesem Indizienprozess kam das Bezirksgericht dem Antrag der Verteidigung nach und urteilte nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten». Das Bezirksgericht erläuterte bei der Urteilsverkündung, dass es «schwere, nicht zu unterdrückende Zweifel gebe», was die Richtigkeit der ihm zur Last gelegten Vorwürfe anbelangt. Laut Anklage soll der Mann versucht haben, in der Nacht vom 27. auf den 28. Januar 2015 seine Ehefrau im gemeinsamen Haus in Möhlin mit einem Kissen zu ersticken (NFZ vom Mittwoch).

Die Liste der ins Urteil eingeflossenen Faktoren ist lang. Bei der mündlichen Urteilsverkündung war die Rede von «Zweifeln an der Qualität der Beweise» oder von «keinen sicheren Rückschlüssen» in der (vermeintlichen) Tatnacht. Auch Beweise von Dritten, die dem Mann zur Last gelegt hätten werden können, würde es laut Gericht ebenso wenig geben wie «ein ersichtliches Motiv». Der Freispruch gründete schliesslich in diesen erheblichen Zweifeln, dass der Mann seine Frau habe töten wollen. «In dubio pro reo»: Im Zweifel für den Angeklagten. Die Zeit vom 28. Januar 2015 bis zu seinem Freispruch hatte der Mann in Untersuchungs- beziehungsweise Sicherheitshaft verbracht. Er erhält eine Genugtuung in Höhe von 120 000 Franken.


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