Autohändler beim Rasen erwischt

  23.03.2017 Brennpunkt, Polizeimeldungen, Rheinfelden, Möhlin, Kriminalität, Unteres Fricktal

Von Valentin Zumsteg

Der Beschuldigte zeigte sich reuig: «Ich habe einen Seich gemacht. Ich stehe dazu», sagte der 51-jährige Autohändler aus dem unteren Fricktal gestern vor Gericht. Im April 2016 ist er auf der Industriestrasse in Möhlin – im Bereich eines Fussgängerstreifens und der Ausfahrt der Schul- und Sportanlage Steinli –  mit 119 Stundenkilometern geblitzt worden. Erlaubt wären 50 km/h. Nach Abzug der Gerätetoleranz resultiert eine strafbare Geschwindigkeitsüberschreitung von 63 Stundenkilometern.

Der Schweizer mit italienischen Wurzeln war damals mit einem BMW M3 Cabriolet unterwegs. Der schnittige Sportwagen gehörte einem Kunden. «Mein Mandant wollte das Auto ausprobieren. Er ist kein gewohnheitsmässiger Raser», sagte sein Verteidiger zur Erklärung. Warum er dies ausgerechnet im Innerortsbereich getan hatte, blieb offen.

Der Verteidiger betonte, die Strasse sei auf jenem Abschnitt übersichtlich. Der Beschuldigte habe niemanden gefährdet und niemanden gefährden wollen. Gerichtspräsidentin Regula Lützelschwab wies indes daraufhin, dass bei einer solchen Geschwindigkeit auch an einer übersichtlichen Stelle ein Restrisiko bestehe.

Da der Angeklagte nicht der Besitzer des Autos ist, dauerte es einige Zeit, bis die Polizei ihn als Fahrer ermittelt hatte. Das Auto konnte deswegen auch nicht beschlagnahmt werden, wie dies sonst in solchen Fällen geschieht. Der Beschuldigte war aber sofort geständig, als die Polizei ihn mit der Geschwindigkeitsüberschreitung konfrontierte.

Seinen Fahrausweis musste er im vergangenen Mai für zwei Jahre abgeben. Dies habe schwerwiegende Konsequenzen, betonte sein Verteidiger. Eventuell müsse er den Autohandel aufgeben, die Familie stehe deswegen vor existenziellen Problemen. «Ich leide darunter. Mein Autohandel läuft nicht mehr so wie früher, da ich selber nicht mehr mobil bin», sagte der Angeklagte.

Dieser Fall kam in einem abgekürzten Verfahren vor das Bezirksgericht Rheinfelden. Staatsanwalt Pius Suter und die Verteidigung hatten sich vorgängig auf ein Strafmass geeinigt. Das vorgeschlagene Urteilsdispositiv wurde vom Gericht akzeptiert. Es verurteilte den Autohändler wegen «besonders krasser Missachtung der signalisierten zulässigen Geschwindigkeit» zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren. Weiter muss er eine Busse in der Höhe von 3000 Franken bezahlen sowie die Verfahrenskosten von rund 2500 Franken übernehmen. Fazit: Die Raserfahrt kommt ihn teuer zu stehen.

 


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