Schulpflege bestätigt Differenzen

  23.01.2015 Brennpunkt, Möhlin, Schule, Gemeinden, Unteres Fricktal

«Schulpflegemitglied Sukhwant Singh hat gegen die Schulpflege Möhlin eine Beschwerde eingereicht. Diese richtet sich gegen den Entzug eines Ressorts innerhalb der Schulpflege. Die Schulpflege wurde durch das Departement Volkswirtschaft und Inneres über den Eingang der Beschwerde in Kenntnis gesetzt und zur Vernehmlassung eingeladen.» So beginnt die Medienmitteilung der Schulpflege Möhlin, welche am Freitag, 23. Januar, an die regionalen Medien verschickt wurde. «Zur Situation der Schulpflege Möhlin», so der Titel der Mitteilung, schreibt das Gremium Folgendes:

«In den vergangenen zwei Jahren traten verschiedentlich Differenzen innerhalb der Schulpflege zu Tage. Diese hatten mehrere Demissionen mit anschliessenden Neuwahlen zur Folge. Aus diesem Grund hatte sich die Schulpflege Möhlin bereits im letzten Frühling mit professioneller Unterstützung Gedanken über die künftige Organisation gemacht. Eine externe Beratungsfirma hat gemeinsam mit den damaligen Mitgliedern der Schulpflege eine Bestandesaufnahme vorgenommen und verschiedene Organisations- und Vorgehensvarianten erarbeitet.

Die Schulpflege hat im Frühling 2014, gestützt auf diese Ergebnisse der externen Untersuchung, im Gremium entschieden zu handeln und die Schulpflege neu zu konstituieren. Das Präsidium wurde mit Stephan Müller neu besetzt. Im Rahmen dieser Neukonstituierung der Schulpflege wurden Sukhwant Singh neue Aufgaben zugeteilt, womit er sich einverstanden erklärte. In den folgenden Monaten musste die Schulpflege jedoch feststellen, dass Sukhwant Singh die von ihm übernommenen Aufgaben nicht oder nur unvollständig im Sinne der Kollegialbeschlüsse der Behörde erfüllte. Aus diesem Grund kam die Schulpflege anlässlich ihrer Sitzung vom 1. Dezember 2014 zum Schluss, die interne Aufgabenzuteilung zur Umsetzung der Beschlüsse der Schulpflege neu zu verteilen und Herrn Singh kein Ressort mehr zuzuweisen.

Sukhwant Singh ist ein vom Volk gewähltes Behördenmitglied. Er hat alle Rechte und Pflichten als Mitglied der Schulpflege. Wir gehen davon aus, dass er diese Verantwortung wahrnimmt.

Aus Gründen des Persönlichkeitsrechtes und weil es sich um ein laufendes Verfahren handelt, können die Mitglieder der Schulpflege keine Details zum Inhalt der Beschwerde bekannt geben. Alle Mitglieder der Schulpflege sind ab Inpflichtnahme in ihr Amt an das Amtsgeheimnis gebunden.
Die Schulpflege wurde durch das Departement Volkswirtschaft und Inneres über den Eingang der Beschwerde in Kenntnis gesetzt und zur Vernehmlassung eingeladen. Darüber hinaus können wir zum Verfahren keine Stellung nehmen. Insbesondere ist keine Prognose möglich, wann mit einem Entscheid zu rechnen ist.

Sukhwant Singh hat sich bei der Vernehmlassung des Inhalts dieser Mitteilung ausdrücklich nicht damit einverstanden erklärt.»


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