Keine Strafverfahren wegen Haltung der Stadtgeissen

  02.07.2014 Aargau, Rheinfelden, Brennpunkt

Dies gelte insbesondere für den in den Strafanzeigen erhobenen Vorwurf der Tierquälerei, der eindeutig nicht erfüllt sei. Im März und im Mai 2014 gingen bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeigen ein, in denen sechs Personen unter anderem Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz vorgeworfen wurden. Die Abklärungen der Staatsanwaltschaft haben ergeben, «dass der Zustand der Herde keineswegs besorgniserregend ist und sowohl die Futtermenge als auch die Zusammensetzung des Futters den Ansprüchen der Tiere gerecht wird.» Die Staatsanwaltschaft stützt sich bei dieser Einschätzung auf eine Beurteilung des amtlichen Tierarztes. Da der angezeigte Sachverhalt eindeutig keinen Straftatbestand erfüllt, hat die Staatsanwaltschaft die Untersuchung nicht an die Hand genommen und Nichtanhandnahmeverfügungen erlassen.


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