Einwohnerrat kann auch wieder abgeschafft werden

  27.02.2014 Aargau, Rheinfelden, Politik, Brennpunkt

Langsam nimmt der Abstimmungskampf über die Einführung eines Gemeindeparlaments in Rheinfelden Fahrt auf. Befürworter und Gegner schreiben fleissig Leserbriefe und werben auf der Strasse für ihre Argumente. Am 30. März entscheiden die Rheinfelder Stimmbürgerinnen und Stimmbürger bereits zum dritten Mal, ob sie künftig einen Einwohnerrat wollen oder nicht.

In zehn Aargauer Gemeinden gibt es einen solchen Einwohnerrat bereits seit Jahrzehnten. In den 1960er und 1970er Jahren sind diese eingeführt worden.

Fünf weitere Aargauer Gemeinden haben damals zwar auch ein Gemeindeparlament geschaffen, es später aber wieder aufgehoben. In Aarburg gab es einen Einwohnerrat von 1972 bis 1989, in Neuenhof von 1966 bis 1997, in Oftringen von 1974 bis 1989, in Spreitenbach von 1974 bis 1985 und in Suhr von 1974 bis 1981. Dies geht aus einer Auflistung der Gemeindeabteilung des Kantons Aargau hervor. Nach der Aufhebung des Parlaments kehrten diese Gemeinden wieder zur Gemeindeversammlung zurück. Mit anderen Worten: Von den 15 Aargauer Gemeinden, die einen Einwohnerrat einführten, haben ihn zehn beibehalten und fünf wieder aufgehoben. Wenn Rheinfelden Ja sagen würde, dann wäre es im Aargau die erste Gemeinde seit 1974, die wieder einen Einwohnerrat gründet.

«Wenn sich ein Einwohnerrat nicht bewähren sollte, dann kann man ihn nach einer oder zwei Legislaturperioden wieder aufheben. Wir sollten jetzt den Versuch wagen, sonst ist diese Chance wieder für zehn bis 15 Jahre vertan», erklärt Axel Pierach vom Initiativkomitee, das sich in Rheinfelden für ein Gemeindeparlament stark macht.

Ganz anderer Meinung ist Daniel Vulliamy, Präsident der SVP, die sich gegen einen Einwohnerrat wehrt: «Mit der direkten Demokratie spielt man nicht. Dafür ist sie ein viel zu kostbares Gut. Rheinfelden braucht heute noch keinen Einwohnerrat, es besteht kein Handlungsbedarf.» Am 30. März haben es die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in der Hand.


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